Geflügelpest („Vogelgrippe“) im Bodenseekreis: Stallpflicht für Hausgeflügel verlängert

Geflügelpest („Vogelgrippe“) im Bodenseekreis: Stallpflicht für Hausgeflügel verlängert
Die Geflügelpest verbreitet sich momentan bei Möwen. (Bild: Pixabay)

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Die Anzahl der Möwen, bei denen die Vogelgrippe (Geflügelpest) im Bodenseekreis labordiagnostisch nachgewiesen wurde, ist auf 14 angestiegen. Bei zwei weiteren Möwen steht eine Bestätigung des Befundes noch aus.

Zum Schutz der Geflügelbestände verlängert das Landratsamt daher das seit Anfang März geltende und landkreisweite Aufstallungsgebot bis vorerst 18. April 2023. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbliche als auch private und Hobby-Geflügelhaltungen. Für Menschen ist die Tierkrankheit nicht gefährlich. Die vollständige Allgemeinverfügung ist online abrufbar.

Die Fundorte der verendeten Möwen erstrecken sich im Bodenseekreis entlang des Nordufers von Sipplingen bis Langenargen. Die Geflügelpest, auch als Aviäre Influenza oder umgangssprachlich unter dem Namen „Vogelgrippe“ bekannt, hat sich daher auch hier in den letzten Wochen weiter ausgebreitet. Das Robert Koch-Institut schätzt das Risiko einer Virusübertragung auf den Menschen aber als sehr gering ein.

In der Regel erkranken nur Vögel. Andere Tiere können das Virus aber weiterverbreiten und eine Infektion ist nicht ausgeschlossen. Daher sollte ein direkter Kontakt von Haustieren – insbesondere Hunden und Katzen – mit toten oder kranken Vögeln vermieden werden.

Bei der Vogelgrippe handelt es sich um eine für Vögel hochansteckende Viruserkrankung. Bei einer Vielzahl von Vogelarten verläuft die Geflügelpest tödlich. Betroffen sind insbesondere Hühnervögel, Greifvögel, Eulen, Krähen und Wasservögel, wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane und Möwen. Tauben und Singvögel sind bisher nicht betroffen. Durch die angeordnete Aufstallungspflicht soll verhindert werden, dass die Infektion auf Nutzgeflügelbestände übergreift.

Die Geflügelhalterinnen und -halter sind aufgerufen, alle Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Auch soll unbedingt darauf geachtet werden, dass Virus nicht über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk einzuschleppen.

Wer Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel hält und diese noch nicht beim Veterinäramt gemeldet hat, wird aufgefordert, dies schnellstmöglich nachzuholen.

Außerdem werden die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis weiterhin gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den jeweiligen Städten oder Gemeinden zu melden. Die Tiere werden dann eingesammelt und im Labor untersucht.

Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verschleppung der Tierseuche zu vermeiden. Außerdem sind auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art dem Veterinäramt zu melden.

Für Fragen steht das Veterinäramt unter der Telefonnummer 07541 204-5177 montags bis donnerstags von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr zur Verfügung.

Weitere Informationen unter:

www.fli.de, www.mlr.baden-wuerttemberg.de, www.bodenseekreis.de

(Pressemitteilung: Landratsamt Bodenseekreis)