Abkochgebot für Trinkwasser im Unteren Schussental

Abkochgebot für Trinkwasser im Unteren Schussental
Das Abkochgebot gilt so lange, bis die Verunreinigung beseitigt ist. (Bild: picture alliance / empics | Rui Vieira)

WOCHENBLATT

Aufgrund einer mikrobiologischen Verunreinigung empfiehlt die Gemeinde Langenargen dringend das Abkochen von Trinkwasser, das für den menschlichen Verzehr vorgesehen ist.

Das Abkochen wir in folgenden Versorgungsgebieten empfohlen:

  • Gesamte Gemeinde Eriskirch
  • Gemarkung Kehlen mit allen Teilorten der ehemaligen Gemeinde Kehlen (Buch, Reute, Kehlen, Sammletshofen, Siglishofen, Lochbrücke, Gerbertshaus, Gunzenhaus, Sibratshaus, Schübelbeer und Sassen)
  • Teilorte Kau, Bürgermoos, Hagenbuchen, Motzenhaus, Pfingstweid und Walchesreute im Bereich der Stadt Tettnang
  • Gesamtes Gemeindegebiet Langenargen (Langenargen, Oberdorf, Bierkeller, Tuniswald, Schwedi und Mückle)
  • Ortsteil Kochermühle der Gemeinde Kressbronn a. B.

ZV Haslach-Wasserversorgung

Es handelt sich um die gesamte Ausdehnung auf dem Gebiet der Gemarkung Tettnang- Langnau und Gemarkung Tettnang-Tannau. Im Stadtgebiet Tettnang sind die Wohnplätze Baumgarten, Bechlingen, Bernau, Blumenrain, Brünnensweiler, Büchel, Dieglishofen, Feurenmoos, Frohe Aussicht, Fünfehrlen, Gemertsweiler, Höll, Irrmannsberg, Kaltenberg, Missenhardt, Neuhäusle, Oberhof, Hoher Rain, Wagnerberg, Waldhub, Zimmerberg betroffen.

Auf der Homepage des Zweckverbands (www.haslach-wasser.de) sind zwei Karten veröffentlicht, die das betroffene Gebiet darstellen.

Konkret bedeutet „für den menschlichen Verzehr“:

  • zum Trinken sowie zur Zubereitung von Getränken
  • zur Zubereitung von Nahrung, insbesondere für Säuglinge, Kleinkinder und Kranke
  • zum Abwaschen von Salat, Gemüse und Obst
  • zum Spülen von Gefäßen und Geräten, in denen Lebensmittel zubereitet oder aufbereitet werden
  • zum Zähneputzen und zur Mundpflege
  • für medizinische Zwecke (Reinigung von Wunden, Nasenspülen, etc.)
  • zum Herstellten von Eiswürfeln zur Kühlung von Getränken

Wie wird abgekocht?

Einmal sprudelnd aufkochen, danach mindestens 10 Minuten abkühlen lassen. Handelsübliche Wasserkocher sind dafür geeignet.

Für Wasser zu Reinigungszwecken, Trinkwasser für Haustiere und Vieh sowie für die Toilettenspülung ist kein Abkochen nötig.

Auch die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann mit nicht abgekochtem Wasser erfolgen, sofern, darauf geachtet wird, dass das Wasser nicht getrunken wird, bzw. auf offene Wunden gelangen kann.

Das Abkochgebot gilt so lange, bis die Verunreinigung beseitigt ist. Wir werden Sie darüber umgehend wieder informieren. Bitte achten Sie ggfs. auf Radiodurchsagen, die Veröffentlichungen auf den Homepages und bitte informieren Sie Nachbarn und Mitbewohner.

Bei den festgestellten Keimen handelt es sich nicht um Krankheitserreger, sondern um sogenannte Indikatorkeime. Da die Untersuchung auf Krankheitserreger wegen der zu großen Anzahl der in Frage kommenden Erreger nicht möglich ist, wurden vom Gesetzgeber Indikatorkeime (Escherichia coli und coliforme Keime) festgelegt, die routinemäßig nachgewiesen werden können. Werden diese Keime nachgewiesen, muss davon ausgegangen werden, dass verunreinigtes Oberflächenwasser in die Versorgungsanlage gelangt ist. Es kann somit nicht ausgeschlossen werden, das auch Krankheitserreger mit eingedrungen sind, deshalb wird aus Vorsorgegründen das Abkochgebot erlassen.

Für Rückfragen zum Versorgungsgebiet des ZWUS stehen wir Ihnen gerne während der Geschäftszeiten unter Tel. 07542/403-251 oder unter [email protected] zur Verfügung.

Für Rückfragen das Versorgungsgebiet den Zweckverband Haslach-Wasserversorgung betreffend bitte Tel. 07528/920960 oder unter [email protected] Kontakt aufnehmen.

(Pressemitteilung: Gemeinde Langenargen)