Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung: Kein Versand von Grundsteuerbescheiden für das Jahr 2021
Kressbronn a.B. – Der Gemeinderat hat am 16. November 2016 die Hebesätze für die Grundsteuer A auf 320 % und für die Grundsteuer B auf 360 % festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2020 ist keine Änderung eingetreten, so dass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wird. Für alle Grundstücke, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit Erlass des letzten Bescheids nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2020 veranlagten Höhe festgesetzt.
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