Streit um Verbraucherschutz Verbraucherzentrale verklagt Google wegen Fake-Shop-Werbung
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Google wegen Werbung für mutmaßliche Fake-Shops verklagt. Auch die Erreichbarkeit des Google-Impressums steht in der Kritik.

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Google soll Werbung für betrügerische Online-Shops ausgespielt haben, obwohl die eigene KI vor diesen Anbietern warnte. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat deshalb Klage beim Landgericht Karlsruhe eingereicht.
Im Mittelpunkt des Verfahrens steht der Online-Shop „Alpenmode“, der Outdoor-Bekleidung mit hohen Rabatten anbietet. Bei einer Google-Suche nach dem Namen des Shops erschien nach Angaben der Verbraucherzentrale eine prominent platzierte Werbeanzeige. Gleichzeitig stufte Googles KI den Anbieter bei einer gezielten Nachfrage als betrügerischen Fake-Shop ein.
Google-KI warnt vor angeblichem Fake-Shop
Der unter der Domain www.alpenmode.com erreichbare Shop weist laut Verbraucherzentrale mehrere Auffälligkeiten auf. So fehle ein Impressum, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Zudem lasse sich die angegebene Geschäftsadresse keinem dort ansässigen Händler zuordnen.
Besonders problematisch findet die Verbraucherzentrale den Widerspruch zwischen Googles Werbeanzeigen und den Antworten der eigenen KI. Bei der Suchanfrage „Alpenmode Betrug?“ habe diese ausdrücklich erklärt: „Ja, bei alpenmode.com handelt es sich erwiesenermaßen um einen betrügerischen Online-Shop (Fake-Shop)“.
Dennoch sei weiterhin Werbung für den Anbieter ausgespielt worden. Auch eine Abmahnung durch die Verbraucherzentrale habe daran nichts geändert.
„Es kann nicht sein, dass Google Verbraucherinnen und Verbraucher mit seiner eigenen KI vor einem Fake-Shop warnt, gleichzeitig aber weiterhin Werbung für genau diesen Shop ausspielt. Wer eine Betrugsgefahr erkennt, muss handeln, statt Menschen sehenden Auges in die Falle laufen zu lassen“, sagt Gabriele Bernhardt, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Verbraucherzentrale fordert besseren Schutz
Mit der Klage gegen Google Ireland Limited will die Verbraucherzentrale erreichen, dass Google die Werbung für entsprechend erkannte betrügerische Online-Shops unterlässt.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer ergeben sich entsprechende Pflichten auch aus dem europäischen Digital Services Act (DSA). Als marktführende Online-Suchmaschine müsse Google systemische Risiken erkennen und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen.
In Deutschland verfügt Google laut Verbraucherzentrale über einen Marktanteil von rund 90 Prozent bei der Online-Suche. Entsprechend groß sei die Verantwortung des Unternehmens gegenüber den Nutzern.
Der Fall „Alpenmode“ sei zudem nicht der einzige dokumentierte Fall dieser Art.
Auch Googles Impressum wird beanstandet
Neben der Werbung für mutmaßliche Fake-Shops ist ein weiterer Punkt Gegenstand der Klage: die Erreichbarkeit des Google-Impressums.
Nach Angaben der Verbraucherzentrale müssen Nutzer mindestens drei bis vier Klicks ausführen und mehrere Webseiten aufrufen, bevor sie die gesetzlich vorgeschriebenen Anbieterinformationen finden.
Aus Sicht der Verbraucherschützer widerspricht dies den gesetzlichen Anforderungen, wonach ein Impressum leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein muss.
Ob Google mit der beanstandeten Werbung und der Gestaltung seines Impressums tatsächlich gegen geltendes Recht verstößt, muss nun das Landgericht Karlsruhe klären.
(Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.)
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- Erstmals veröffentlicht
- 05.11.2026, 09:08 Uhr





