Vorsicht vor Betrug Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen nach Reisebuchungen

Verbraucherzentrale warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen nach Reisebuchungen
Verbraucher sollten Zahlungsaufforderungen nach Reisebuchungen sorgfältig prüfen und im Zweifel direkt beim Reiseanbieter nachfragen. (Symbolbild: Mirjana Pusicic / iStock / Getty Images Plus)
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Urlauber sollten derzeit besonders aufmerksam sein. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor täuschend echten Betrugsnachrichten rund um Reise- und Unterkunftsbuchungen.

Wer eine Unterkunft, einen Urlaub oder eine Reise gebucht hat, sollte derzeit besonders wachsam sein. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt vor Betrugsmaschen, bei denen Kriminelle täuschend echt wirkende E-Mails oder WhatsApp-Nachrichten verschicken.

Nachrichten wirken täuschend echt

Die Mitteilungen enthalten mitunter korrekte Buchungsinformationen wie Namen, Buchungsnummer oder Reisedatum. Empfänger werden beispielsweise aufgefordert, eine angeblich noch ausstehende Zahlung zu leisten.

„Gerade wenn die Nachrichten echte Buchungsdaten enthalten, erkennen viele Betroffene den Betrugsversuch nicht sofort. Die Scammer werden außerdem immer ‚besser‘ und die Nachrichten immer professioneller“, sagt Oliver Buttler, Reiserechtsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Kontoauszüge prüfen und Anbieter kontaktieren

Die Verbraucherzentrale rät dazu, Zahlungsaufforderungen grundsätzlich kritisch zu prüfen und keinesfalls vorschnell auf Links zu klicken oder Zahlungsdaten einzugeben.

Verbraucher sollten zunächst anhand ihrer Kontoauszüge kontrollieren, ob die Unterkunft bereits bezahlt wurde. So lässt sich feststellen, ob ein Betrag doppelt gefordert wird. Statt auf die Nachricht zu reagieren, empfiehlt die Verbraucherzentrale, den Reiseanbieter oder die Unterkunft direkt über die offiziellen Kontaktdaten auf der Website oder in der Buchungsbestätigung zu kontaktieren.

Datenlecks als mögliche Ursache

Hintergrund solcher Betrugsversuche können Datenlecks sein – etwa das kürzlich bekannt gewordene bei Booking.com. Dadurch verfügen Betrüger teilweise über echte Buchungsdaten, wodurch Phishing-Nachrichten besonders glaubwürdig wirken. Auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor dieser Masche.

(Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.