In Spanien werden die Verkehrsregeln verschärft. Zum besseren Schutz von Rad- und Motorradfahrern gelten ab Oktober neue Vorschriften. Biker dürfen beispielsweise künftig nicht mehr mit Sandalen oder Flip-Flops unterwegs sein.
Spanien reformiert seine Verkehrsregeln. Viele der Neuerungen betreffen auch Touristen und Autourlauber. Der ADAC gibt einen Überblick:
- Helmpflicht für alle Radfahrer außerhalb geschlossener Ortschaften
- Biker brauchen geschlossene Schuhe, außerorts auch Schutzhandschuhe
- Strengere Regeln für Autofahrer beim Überholen und im Winter
Helmpflicht für Radfahrer außerorts
Ein Fahrradhelm ist für alle Radfahrer auf Überlandstraßen künftig Pflicht. Betroffen sind alle Altersgruppen. Bisher gab es Ausnahmen, etwa bei extremer Hitze oder langen Anstiegen. Verstöße werden mit Bußgeldern von 200 Euro geahndet.
Auf dem Motorrad tabu: Flip-Flops oder Sandalen
Biker und ihre Mitfahrenden brauchen ab Oktober geschlossene Schuhe. Das Fahren mit Flip-Flops, Sandalen und Co. ist dann verboten. Wer außerorts unterwegs ist, darf künftig nicht mehr ohne Schutzhandschuhe fahren. Geplant für Oktober 2027: Erlaubt sind nur noch Motorradhelme, die homologiert sind, also allen gesetzlichen und sportlichen Vorschriften entsprechen. Details dazu liegen bislang noch nicht vor.
E-Scooter erst ab 15 Jahren
Für Fahrer von Elektrorollern gilt künftig ein Mindestalter von 15 Jahren. Außerdem müssen E-Scooter-Fahrende nach den neuen Vorschriften bei Fahrten in der Dunkelheit oder bei schlechter Sicht eine Warnweste und einen Helm tragen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 200 Euro. Eine Dauerlicht-Pflicht soll erst im Oktober 2027 in Kraft treten.
Autofahrer müssen mehr Abstand halten
Für Autofahrer gelten ebenfalls neue Vorschriften: Sie müssen künftig mindestens fünf Meter Abstand zu vorausfahrenden Radfahrenden halten und vor dem Überholvorgang stärker abbremsen. Beim Überholen muss die Geschwindigkeit mindestens 20 km/h unter dem jeweiligen Tempolimit liegen. Außerdem müssen Autofahrer deutlich mehr Seitenabstand einhalten als bisher. Ähnliche Regeln gelten für das Überholen liegen gebliebener Fahrzeuge. Ausführlichere Informationen gibt es auf der Website des ADAC.
(Quelle: ADAC)