Mehr Rechte im Netz Neuer Widerrufsbutton erleichtert Online-Kunden den Vertragsrücktritt

Neuer Widerrufsbutton erleichtert Online-Kunden den Vertragsrücktritt
Ab dem 19. Juni 2026 müssen viele Online-Anbieter einen Widerrufsbutton bereitstellen, damit Verbraucher Online-Verträge einfacher widerrufen können. (Symbolbild: mesh cube / iStock / Getty Images Plus)
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Ab dem 19. Juni 2026 müssen viele Online-Anbieter einen Widerrufsbutton bereitstellen. Verbraucher können damit Verträge direkt über die Website widerrufen.

Nach dem bereits eingeführten Kündigungsbutton kommt für Unternehmen eine weitere Pflicht hinzu: Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Anbieter einen Widerrufsbutton anbieten. Damit sollen Verbraucherinnen und Verbraucher ihr gesetzliches Widerrufsrecht einfacher ausüben können.

Der bestehende Kündigungsbutton ermöglicht bereits seit 2022 die einfache Beendigung von Verträgen wie Abonnements oder Mitgliedschaften über das Internet. Mit dem neuen Widerrufsbutton können Verbraucher künftig auch Verträge, die online abgeschlossen wurden und für die ein Widerrufsrecht besteht, direkt über die Internetseite des Unternehmens widerrufen. Zusätzliche Schreiben per E-Mail oder Post sind dann nicht mehr erforderlich.

Ziel der neuen Regelung ist es, den Widerruf eines Vertrags genauso einfach zu machen wie dessen Abschluss. Grundlage ist eine europäische Vorgabe, die nun in deutsches Recht umgesetzt wird.

Button muss leicht auffindbar sein

Unternehmen sind verpflichtet, eine gut sichtbare und leicht zugängliche elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen. Der Button muss eindeutig beschriftet sein, beispielsweise mit „Vertrag widerrufen“.

Zudem müssen Unternehmen den Eingang des Widerrufs unverzüglich in speicherbarer Form, etwa per E-Mail, bestätigen. Ist die Widerrufsfunktion nicht auffindbar oder die Belehrung fehlerhaft, verlängert sich die Widerrufsfrist.

„Verträge werden heute oft mit wenigen Klicks abgeschlossen, doch die Kündigung oder ein Widerruf war stets mit mehr Aufwand verbunden. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ihre gesetzlichen Rechte aber ebenso einfach ausüben können, wenn sie sich von einem Vertrag wieder lösen möchten“, sagt Oliver Buttler, Abteilungsleiter für Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Das stärkt die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher und sorgt für mehr Fairness im digitalen Geschäftsverkehr.“

Verbraucherzentrale begrüßt die Regelung

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg bewertet die Einführung des Widerrufsbuttons positiv. Nach ihrer Einschätzung kann die neue Regelung dazu beitragen, Hürden beim Widerruf abzubauen.

Zugleich sollen sogenannte Dark Patterns erschwert werden. Dabei handelt es sich um Gestaltungselemente auf Internetseiten, die Verbraucherinnen und Verbraucher von der Ausübung ihrer Rechte abhalten oder diese unnötig erschweren sollen.

(Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.