Mit einer Chartermaßnahme wurden erneut Straftäter aus Baden-Württemberg nach Afghanistan abgeschoben. Darunter sind auch verurteilte Sexualstraftäter.
Zwölf Straftäter aus Baden-Württemberg sind am heutigen Tag im Rahmen einer vom Bundesministerium des Innern organisierten Chartermaßnahme der Bundespolizei nach Afghanistan abgeschoben worden. Die Maßnahme erfolgte in enger Zusammenarbeit mit dem beim Ministerium der Justiz und für Migration angesiedelten Sonderstab Gefährliche Ausländer sowie dem Regierungspräsidium Karlsruhe.
Minister der Justiz und für Migration, Moritz Oppelt, erklärte: „Wir sehen jetzt regelmäßige Chartermaßnahmen, also Sammelrückführungen, nach Afghanistan, obwohl es lange hieß, dass das nicht realisierbar sei. Das ist ein großer Erfolg von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt und ein enormer Sicherheitsgewinn für unser Land. In Baden-Württemberg werden wir weiter alles daransetzen, ausreisepflichtige Ausländer außer Landes zu schaffen.“
Unter den abgeschobenen Personen befinden sich nach Angaben des Ministeriums unter anderem zwei schwere Sexualstraftäter. Weitere Personen waren wegen Tötungs-, Körperverletzungs- und Betäubungsmitteldelikten zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Betroffenen wurden insbesondere aus der Abschiebungshafteinrichtung in Pforzheim sowie aus verschiedenen Justizvollzugsanstalten in Baden-Württemberg durch die Landespolizei der Abschiebung zugeführt.
Plätze vollständig genutzt
Der Staatssekretär für Migration, Siegfried Lorek, betonte die Bedeutung einer vollständigen Auslastung der verfügbaren Kapazitäten: „Bei diesen Chartermaßnahmen ist es absolut wichtig, dass wir die Kapazitäten voll ausschöpfen. Mit dem Sonderstab Gefährliche Ausländer haben wir sämtliche Maßnahmen ergriffen, um zu gewährleisten, dass alle dem Land zur Verfügung stehenden Plätze genutzt werden. Das ist gelungen“.
Nach Angaben des Ministeriums wurden im laufenden Jahr damit bereits insgesamt 16 Straftäter aus Baden-Württemberg in ihr Heimatland Afghanistan abgeschoben.
Sonderstab soll Verfahren beschleunigen
Für die Aufenthaltsbeendigung schwerer Straftäter und von Personen, die die Sicherheit des Landes gefährden, ist in Baden-Württemberg der Sonderstab Gefährliche Ausländer zuständig. Nach Angaben des Ministeriums soll dieser Abschiebungshindernisse beseitigen und die oftmals komplexen ausländerrechtlichen Verfahren beschleunigen.
Ziel sei es, die Aufenthaltsbeendigung gefährlicher Personen schneller umzusetzen, die Kriminalitätsbelastung nachhaltig zu verringern und das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu verbessern.
(Quelle: Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg)