Viele Strom- und Gaskund:innen erhalten derzeit Schreiben mit höheren Abschlagsforderungen. Die Verbraucherzentrale rät dazu, die Forderungen genau zu prüfen.
Viele Energieanbieter erhöhen derzeit die monatlichen Abschläge ihrer Kund:innen. Häufig begründen sie dies mit gestiegenen Beschaffungskosten oder einem angeblich höheren Verbrauch. Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind jedoch nicht alle Erhöhungen rechtmäßig.
Grundsätzlich müssen sich Abschlags- und Vorauszahlungen am tatsächlichen Verbrauch des vorherigen Abrechnungszeitraums orientieren. Eine einseitige Erhöhung während des laufenden Abrechnungsjahres ist laut Verbraucherzentrale nicht ohne Weiteres zulässig.
Wann höhere Abschläge zulässig sind
Nach Angaben der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dürfen höhere Abschläge nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangt werden:
- wenn Kund:innen der Erhöhung ausdrücklich zustimmen,
- oder wenn eine gemeinsame Vereinbarung über die neue Abschlagshöhe getroffen wurde.
Nicht ausreichend seien dagegen pauschale Hinweise auf gestiegene Energiebeschaffungskosten oder unklare Formulierungen wie „Anpassung der monatlichen Zahlbeträge“. Auch angebliche Verbrauchssteigerungen zwischen zwei Jahresabrechnungen berechtigen Anbieter laut Verbraucherzentrale nicht automatisch zu höheren Abschlagsforderungen.
Preiserhöhungen seien nur mit einem entsprechenden Preiserhöhungsschreiben möglich, in dem genau definiert werde, welche Preisbestandteile des Strompreises sich verändern. Dies müsse für Verbraucher:innen nachvollziehbar und durchschaubar sein.
Verbraucherzentrale warnt vor Missverständnissen
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg weist zudem auf ein weiteres Problem hin. In der Vergangenheit hätten manche Anbieter Widersprüche gegen höhere Abschläge oder einfache Rückfragen fälschlicherweise als Kündigung gewertet.
Dabei gilt laut Verbraucherzentrale: Wer einer Abschlagserhöhung widerspricht oder um eine Erklärung bittet, kündigt damit nicht automatisch den Vertrag. Eine Kündigung müsse eindeutig und unmissverständlich erklärt werden. Mit dem Widerspruch werde der Anbieter vielmehr dazu aufgefordert, die Abschläge nicht zu verändern.
Tipps für Verbraucher:innen
Die Verbraucherzentrale empfiehlt Betroffenen:
- Schreiben des Energieanbieters genau prüfen,
- unzulässigen Erhöhungen schriftlich widersprechen,
- wichtige Kommunikation möglichst per E-Mail oder Einwurfeinschreiben dokumentieren.
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Verbraucher:innen außerdem, sich bei Unsicherheiten frühzeitig beraten zu lassen. Gerade bei Energieverträgen könne eine genaue Prüfung helfen, unnötige Mehrkosten zu vermeiden und unzulässige Forderungen abzuwehren.
Steigende Energiekosten machen Energiesparen wichtiger denn je. Wer seinen Energieverbrauch senken und effizient Energie nutzen möchte, kann sich an die Energieberatung der Verbraucherzentrale wenden. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite verbraucherzentrale-energieberatung.de sowie unter der bundesweit kostenfreien Hotline 0800 – 809 802 400. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.
(Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg)