Streit um Patientenversorgung KVBW fordert Medikamentenabgabe durch Ärzte im Notdienst
Die KVBW unterstützt die geplante Medikamentenabgabe durch Ärzte im Bereitschaftsdienst. Damit sollen Versorgungslücken nachts und am Wochenende geschlossen werden.

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Wie kommen Patienten nachts oder am Wochenende an dringend benötigte Medikamente, wenn sie selbst keine Apotheke erreichen können? Diese Frage steht im Mittelpunkt einer Auseinandersetzung zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und den Apothekerverbänden über die geplante Arzneimittelabgabe durch Ärzte im Bereitschaftsdienst.
Besonders betroffen sind nach Darstellung der KVBW alleinlebende, schwer erkrankte Menschen sowie Patienten in Pflegeheimen. Wenn ein Arzt im Bereitschaftsdienst ein Medikament verschreibt, die nächste dienstbereite Apotheke aber weit entfernt ist, kann sich der Beginn einer notwendigen Behandlung verzögern. Auch Lieferdienste können Pflegeheime unter Umständen erst am nächsten Werktag versorgen.
Ärzte sollen Medikamente direkt abgeben dürfen
Eine gesetzliche Neuregelung soll es Ärzten künftig ermöglichen, in bestimmten Situationen Medikamente unmittelbar an Patienten abzugeben. Vorgesehen ist dies für den ärztlichen Bereitschaftsdienst und Integrierte Notfallzentren, wenn Apotheken geschlossen haben.
Die KVBW begrüßt diese Möglichkeit. Aus ihrer Sicht könnte die direkte Abgabe wichtiger Arzneimittel dazu beitragen, Versorgungslücken in der Nacht sowie an Wochenenden und Feiertagen zu schließen.
Die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) steht der geplanten Regelung dagegen kritisch gegenüber. Die KVBW weist die Bedenken zurück und sieht keinen Grund, von der nach ihren Angaben bereits vom Bundestag beschlossenen Regelung abzuweichen.
KVBW sieht keine zusätzlichen Risiken für Patienten
Der Vorstandsvorsitzende der KVBW, Dr. Karsten Braun, verweist darauf, dass Ärzte bereits heute täglich Medikamente verschreiben und Patienten über deren Dosierung und Einnahme informieren.
„Dabei gehört es zur Aufgabe der medizinisch ausgebildeten Ärzte, auch Dosis und Einnahmeform der Medikamente den Patienten zu erläutern“, erklärt Braun.
Zusätzliche Risiken für die Patientensicherheit durch eine Arzneimittelabgabe im Bereitschaftsdienst erwartet er nicht. Diese Einschätzung ist Teil der Position der KVBW.
Kritisch äußert sich Braun hingegen zu der ebenfalls beschlossenen Möglichkeit, dass Apotheker künftig Untersuchungen und Behandlungen durchführen sollen. Solche medizinischen Tätigkeiten gehörten seiner Ansicht nach in ärztliche Hand.
Medikamente zur Überbrückung bis zum nächsten Werktag
Auch KVBW-Vorstandsmitglied Dr. Doris Reinhardt unterstützt die geplante Regelung. Sie verweist auf ihre langjährige Erfahrung im ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Dabei habe sie häufig erlebt, dass Patienten zwar ärztlich versorgt worden seien, anschließend aber keine Möglichkeit gehabt hätten, ihre verschriebenen Medikamente in einer Apotheke abzuholen.
„Wenn unsere Ärztinnen und Ärzte nun die wichtigsten Medikamente an die Patienten geben können, damit die Zeit bis zum nächsten Werktag überbrückt werden kann, ist das im Sinne der Patienten sehr zu begrüßen“, erklärt Reinhardt.
Die KVBW, die den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg sicherstellt, spricht sich deshalb für die direkte Medikamentenabgabe in den vorgesehenen Fällen aus.
(Quelle: KVBW)
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Was bedeutet das?Transparenz
- Erstmals veröffentlicht
- 03.11.2026, 09:18 Uhr





