Kommentar Ärztliche Leistungen in Apotheken gefährden die Patientensicherheit

Ärztliche Leistungen in Apotheken gefährden die Patientensicherheit
Die beiden Vorstände Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt von der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) warnen vor Eingriffen in ärztliche Kompetenzen (Bilder: KVBW)

Unlängst hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken beim Apothekertag die Inhalte der geplanten Apothekerreform vorgestellt. Diese sollen demnach mehr Kompetenzen und Eigenverantwortung erhalten.Die Apotheken sollen künftig noch besser für die Gesundheitsversorgung genutzt werden und so auch Arztpraxen entlasten.

Auf diese Überlegungen reagierte nun die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) mit einer Pressemitteilung.

Braun: „Apotheker haben keine medizinische Ausbildung“

Die KVBW sieht mit Sorge, dass die Pläne der Bundesregierung, ärztliche Leistungen auf Apotheken zu übertragen, konkret werden. Mit dem „Apothekenversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ habe das Bundesgesundheits-Ministerium nun einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt. Gehe es nach dem Willen der Bundesregierung, würden die Apotheken Leistungen übernehmen dürfen, die bisher der ärztlichen Tätigkeit zu geordnet sind. Und sie könnten diese Leistungen mit den Krankenkassen abrechnen. Dies umfasst bestimmte Präventionsleistungen, aber auch Impfungen. Die KBV hat sich gegenüber dem Bund bereits zu den einzelnen Punkten positioniert.

Die Vorstände der KVBW lehnen diese Pläne ab und erkennen keine Verbesserung für die Versorgung. „Wir können vor einer weiteren Zersplitterung des Gesundheitswesens nur warnen,“ betont der KVBW-Vorstandsvorsitzende Dr. Karsten Braun. Er betont, dass er die Arbeit der Apothekerinnen und Apotheker schätzt: „Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitswesen.“ Klar sei aber, dass sie keine medizinische Ausbildung haben und somit nicht geeignet sind, medizinische Leistungen zu erbringen. Braun sieht eine Gefährdung der Patientensicherheit, wenn Apotheker medizinische Leistungen erbringen würden.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Apotheken zukünftig Präventionsleistungen erbringen dürfen. Konkret etwa bei Messungen zu Risikofaktoren wie Herz-Kreislauferkrankungen oder Diabetes. KV-Vorständin Dr. Doris Reinhardt, die selbst viele Jahre lang als Hausärztin tätig war, kann darin keinen Sinn erkennen: „Natürlich könnte ein Apotheker den Blutdruck messen oder auch den Zuckergehalt im Blut bestimmen. Aber wofür? Welche Erkenntnis soll daraus gezogen werden? Die Werte müssen medizinisch eingeordnet, es müssen Vorerkrankungen oder laufende Medikationen einbezogen werden. All das liegt in der Apotheke gar nicht vor, dort ist auch nicht die Kompetenz vorhanden, um das zu gewährleisten.“

Eingriff in die ärztliche Kompetenz

Reinhard sieht das gleiche Problem bei Medikationsberatungen: „Der Apotheker weiß nicht, was der Arzt geraten hat und aus welchen Gründen er welche Medikation ausgewählt hat. Das kann auch die ePA (elektronische Patientenakte) nicht leisten. Es würde nur zur Verwirrung der Patientinnen und Patienten beitragen, wenn eine zusätzliche Stelle eingeschaltet wird“ Der KVBW-Vorstand stellt sich auch gegen Überlegungen, dass Apotheker künftig mehr Schutzimpfungen verabreichen sollen: „Eine Impfung ist nicht nur ein Pieks mit einer Spritze. Es muss vorher abgeklärt werden, ob der richtige Zeitpunkt für die Impfung vorliegt, wie sich die Impfung in das Krankheitsgeschehen des Patienten einpasst, welcher Impfstoff angeraten ist bis hin zur Aufklärung des Patienten. Für all das sind Apotheker nicht ausgebildet – vom Umgang mit einem Notfall, der bei einer Spritze immer wieder mal vorkommt, ganz abgesehen.“ Weiter sei vorgesehen, dass Apotheker verschreibungspflichtige Medikamente eigenständig abgeben dürfen, sowohl bei bekannten Dauertherapien als auch bei „unkomplizierten“ chronischen Erkrankungen. Welche Erkrankungen darunterfallen, müsse der Bund noch festlegen. Hier wird, so die KVBW; tief in die ärztliche Kompetenz eingegriffen. Aus fachlichen Gründen lehnt der KV-Vorstand diese Regelung daher ab. Unverständlich erscheine ebenfalls, weshalb Ärztinnen und Ärzte bei Impfstoffverordnungen von Regressen bedroht seien, Apothekerinnen und Apotheker hingegen nicht.

Ärzte wollen Medikament ausgeben dürfen

Die beiden Vorstände vermissen zudem in dem Gesetzentwurf Möglichkeiten, bisher den Apotheken vorbehaltene Leistungen auch auf Ärzte zu übertragen. „Eine echte Erleichterung für Patienten wäre es, wenn Ärztinnen und Ärzte im Bereitschaftsdienst Medikamente ausgeben dürften. Das Apothekennetz dünnt sich in der Nacht und an den Wochenenden und Feiertagen aus. Wenn Patientinnen und Patienten daher in eine Bereitschaftspraxis kommen oder auch ein Hausbesuch absolviert wird, müssen sie oft weite Wege zurücklegen, um zur nächsten Apotheke zu kommen. Wenn Ärzte nur die zehn häufigsten Medikamente im Bereitschaftsdienst ausgeben dürften, würde das die Versorgung erheblich verbessern.“

Kommentar

Die Büchse der Pandora wurde geöffnet

Gut gemeint ist nicht immer gut gedacht! So oder so ähnlich könnte man den Gesetzentwurf für das „Apothekenversorgungsweiterentwicklungsgesetz“ beschreiben. Demnach sollen die Apotheker die Arztpraxen entlasten dürfen. Sie sollen vermehrt Präventionsleistungen erbringen, die bisher den Ärzten vorbehalten waren.

Mit diesen Überlegungen wird tatsächlich in die ärztliche Kompetenz eingegriffen. Kein Wunder, dass sich die Kassenärztliche Vereinigung gegen solche Überlegungen sträubt. Eigentlich sollte die Patientensicherheit im Mittelpunkt der Überlegungen zur Reform der Gesundheitsversorgung stehen. Stattdessen wird im Gesetzentwurf ein Verschiebebahnhof von den Ärzten hin zu den Apotheken eröffnet. Es darf bezweifelt werden, dass Patienten den Apothekern dieselbe Kompetenz bei ihrer ärztlichen Versorgung zubilligen wie ihrem Hausarzt. In unserem Kommentar „Schuster bleib bei deinem Leisten“ gingen wir bereits am 25. Oktober auf das Thema ein.

Nun aber ist eine erwartbare Facette hinzugekommen. Die Ärzte „schlagen“ nun zurück und fordern, dass sie bei Bereitschaftsdiensten die zehn häufigsten Medikamente an ihre Patienten abgeben dürfen. Dies macht Sinn, weil Patienten in den Abendstunden, bei Nacht, oder an Wochenenden oft weite Wege zu den diensthabenden Bereitschafts-Apotheken in Kauf nehmen müssen. Gehen die Politiker auf diese nachvollziehbare Forderung ein, ist leicht vorstellbar, dass die Apotheker-Verbände dagegen Sturm laufen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Ärzteschaft nicht mit der Abgabe von diesen wenigen Arzneimitteln dauerhaft begnügt, sondern weitergehende Forderungen erheben.

Ohne Not wird mit dem Gesetzentwurf die Büchse der Pandora geöffnet. In der Folge steht zu befürchten, dass ein beinharter Verteilungswettkampf unter den bisher so einvernehmlich agierenden Berufsgruppen entbrennt. Ob der Gesetzentwurf eine positive Entwicklung für die Patienten mit sich bringt, wird die Zukunft zeigen. Eines scheint jedoch heute schon sicher: Das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient, kann nicht per Gesetz auf die Apotheker übertragen werden.

In unserem Kommentar vom Oktober stellten wir auch die Frage nach der Haftung der Apotheker bei einer Falschbehandlung von Patienten. Die Menschen wissen, wie schwierig es schon heute ist, bei Falschbehandlungen gegen Ärzte und Kliniken eine erfolgreiche Regressforderung bei den Haftpflichtversicherern durchsetzen. Bleibt es bei der gedachten Übernahme von ärztlichen Leistungen durch Apotheken, haben die Versicherer an einer deutlichen Erweiterung für die Risken der Apotheker-Haftpflicht ein nicht kalkulierbares Problem an der Backe. Daran haben sie bestimmt ähnlich viel Freude, wie ein Hund an einem Igel!