Nach Presseberichten haben die KVBW (Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg), weitere KVen und etliche Krankenkassen viel Geld bei Immobiliengeschäften verloren. Ein Bericht von tagesschau.de beschreibt den Vorgang.
Demnach verteilt die KVBW das Geld der gesetzlich Krankenversicherten an die Ärztinnen und Ärzte im Südwesten der Republik. Dafür fließen pro Jahr rund fünf Milliarden Euro von den Krankenkassen an die KVBW.
Allen Kassenärztlichen Vereinigungen, also auch der KVBW, ist es erlaubt, noch nicht ausgegebenes Geld Betriebsmittel, Rücklagen und das Verwaltungsvermögen am Finanzmarkt anzulegen. Dies sollte allerdings konservativ und so risikoarm sein, dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint. So steht es im Sozialgesetzbuch IV, an das sich die KVen und Krankenkassen halten müssen.
Nach dem Bericht haben wohl insgesamt 28 Krankenkassen und KVen Geld über Umwege in die Verius-Fonds investiert. Die Summe der Fehlinvestitionen soll mehr als 500 Millionen Euro betragen.

Auch das Engagement der KVBW im besagten Immobilienfonds ging kräftig daneben. Die KVBW hat offensichtlich zwischen 2019 und 2022 insgesamt 50 Millionen Euro über ein spezielles Finanzprodukt in die Verius-Immobilienfonds investiert. Der Klageschrift nach, sind wohl rund 96 Prozent der investierten Anlagegelder verloren.

Nun verklagt die BWKG unter anderem die Hauck Aufhäuser Lampe Privatbank vor dem Landgericht Frankfurt. Den Finanzfirmen wird vorgeworfen, die KVBW über das Risiko „vorsätzlich getäuscht“ zu haben. Diese weist den in der Klage erhobenen Vorwurf zurück.
Wir baten die KVBW und den GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen) um eine Stellungnahme.
KVBW: „Beitragsgelder oder Arzthonorare sind nicht betroffen“
Die KVBW teilte mit: „In den Jahren 2019 bis 2022 Mittel des eigenen Verwaltungskostenhaushalts in den Verius-Immobilienfinanzierungsfonds IHS II und III investiert. Dessen Börsenhandel wurde im Dezember 2022 ausgesetzt. Seit 2025 verdichten sich die Hinweise, dass diese Investition voraussichtlich größere Verluste mit sich bringen wird. Ärztliches Honorar oder Beitragsgelder von Krankenversicherten sind nicht betroffen. Aus den der KVBW und anderen Betroffenen vorliegenden Erkenntnissen ergaben sich 2025 Anhaltspunkte dafür, dass die Anleger über Sicherheit und aufsichtsrechtliche Zulässigkeit dieser Anlagen bewusst getäuscht wurden. Deshalb haben KVBW und andere Anleger Ende 2025 beim Landgericht Frankfurt Klage auf Schadensersatz eingereicht.“
In ihrer Stellungnahme betont die KVBW, dass sie – anders als in Medienberichten teilweise dargestellt werde – keinen Zugriff auf die Beitragszahlungen von Krankenversicherten habe. Zudem wird im Schreiben darauf hingewiesen, dass aktuell nicht benötigte Mittel aus dem Verwaltungskostenhaushalt von Kassenärztliche Vereinigungen zinsbringend in Kapitalanlagen als Rücklage angelegt werden. Diese Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen strengen regulatorischen Vorgaben aus dem Sozialgesetzbuch IV und verfügen über eigene, von der Rechtsaufsicht genehmigte Anlagerichtlinien.
Wie die KVBW betont, gehe sie stets verantwortungsbewusst mit den Geldern ihrer Mitglieder um. Anlageentscheidungen treffe der Vorstand auf Empfehlung von hauseigenen und externen Fachspezialisten für Kapitalanlagen im körperschaftlichen Umfeld.
Die gesamte Pressemitteilung der KVBW gibt es hier:
Ofiera: „Wir sind keine Aufsichtsbehörde“
Jens Ofiera (Stellv. Pressesprecher, Stabsbereich Kommunikation) beim GKV-Spitzenverband gab zu unserer Nachfrage folgende Stellungnahme ab: „Danke für Ihre Anfrage! Leider müssen wir in diesem Fall passen: Für Sozialversicherungsträger als Sachwalter von Beitragsgeldern gelten spezielle Anlagenrichtlinien, die von den Aufsichtsbehörden aufgestellt sind. Eine solche Aufsicht ist zum Beispiel das Bundesamt für Soziale Sicherung. Bei regionalen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen sind es die Landesgesundheitsministerien. Der Sicherheit von Finanzanlagen dient außerdem die Verpflichtung zum Risikomanagement durch die Sozialversicherungsträger. Der GKV-Spitzenverband ist keine Aufsichtbehörde gegenüber den Krankenkassen. Insofern haben die Krankenkassen uns gegenüber keine Anzeige- oder Aufklärungspflicht. Zu den in einigen Medien dargestellten Sachverhalten laufen unserer Kenntnis nach derzeit Verhandlungen. Auch vor diesem Hintergrund können wir uns nicht weiter äußern. Dafür bitte ich um Ihr Verständnis.“