„Stealthing:“ Täuschung beim Sex ist eine Straftat

Wer seinen Sexpartner als „Stealther“ entlarven kann, sollte unbedingt eine Anzeige bei der Polizei stellen.
Wer seinen Sexpartner als „Stealther“ entlarven kann, sollte unbedingt eine Anzeige bei der Polizei stellen. (Bild: Polizeiliche Kriminalprävention)

Nein heißt nein: Wenn Männer heimlich und ohne das Einverständnis der anderen Person während des Geschlechtsverkehrs das Kondom abstreifen, ist es eine hinterlistige Masche und moralisch fragwürdig. Das neue Phänomen nennt sich „Stealthing“ und gilt als Straftat.

In Holland wurde im März dieses Jahres ein Mann zu drei Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt. Es war die erste Verurteilung in den Niederlanden wegen des sogenannten „Stealthing“ – dem Entfernen eines Kondoms beim Geschlechtsverkehr, ohne dass der Partner einwilligte.

Das heimliche Abstreifen des Kondoms ist auch in Deutschland eine Straftat. (Bundesgerichtshof – Beschluss vom 13.12.2022: 3 StR 372/22). Demnach ist ein solches als sexueller Übergriff gemäß § 177 Abs. 1 StGB zu werten und kann sogar als Vergewaltigung eingestuft werden.)

Auch das heimliche Perforieren (Durchlöchern) von Kondomen wurde von einem Gericht bereits als sexuelle Nötigung gewertet.

Kontrolle ist wichtig

Beim einvernehmlichen Geschlechtsverkehr zieht der Mann unbemerkt das Kondom ab und führt den Sex ungeschützt vor Schwangerschaft und Geschlechtskrankheiten fort. Betroffen sind meistens Frauen – es kann aber Menschen jedes Geschlechts treffen.

Laut Polizei ist allerdings die Absprache, dass ein Kondom benutzt werden muss, schwer zu beweisen. Es gibt also wenig Möglichkeiten, sich gegen Stealthing zu wehren. Eine Kontrolle ist daher immer gut.

Nein heißt Nein

Die Begründung folgt dem seit der Strafrechtsreform geltenden Prinzip „Nein heißt Nein“: Wurde dem Geschlechtsverkehr ersichtlich nur unter der Voraussetzung zugestimmt, dass dabei ein Kondom genutzt werde, so stehen ohne Präservativ vorgenommene sexuelle Handlungen diesem erkennbaren Willen entgegen und kann mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft werden.

Das können Opfer von „Stealthing“ tun

Betroffene Frauen und Männer sollten umgehend einen Arzt aufsuchen und eine Anzeige bei der Polizei machen. Dort werden Ihnen auch Hilfeeinrichtungen und Beratungsstellen in Ihrer Nähe genannt. Dafür können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden.

Frauen und Männer können sich bei kostenlosen Hilfetelefonen melden:

  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 08000 116 016.
  • Hilfetelefon Gewalt an Männern“ unter der Nummer 0800 123 9900.

Tipps der Polizei zum Schutz vor Stealthing

  • Brechen Sie den Sex sofort ab, wenn Sie bemerken, dass das Kondom unabgesprochen entfernt wurde.
  • Da einige Stealther das Kondom durchlöchern, sollte möglichst auf eigene Kondome zurückgegriffen werden.
  • Falls man seinen Sexpartner als Stealther entlarven kann unbedingt eine Anzeige bei der Polizei stellen.

(Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention)