Mit dem Jahreswechsel trat ein neues Gesetz in Kraft – das Heizungsgesetz. Dieses bestimmt den Ausstieg aus fossilen Heizsystemen bis zum Jahr 2045. Kurzum, Deutschland hat das Ziel bis 2045 klimaneutral zu sein. Das Verbot von Öl- und Gasheizung soll dabei helfen, dieses Ziel bis zum festgesetzten Zeitpunkt zu erreichen. Energie soll bis dorthin schrittweise aus erneuerbaren Energien gewonnen werden. Für Eigenheimbesitzer ist dies gewiss nicht leicht. Sie sehen sich großen Herausforderungen gegenüber. Überdies macht sich eine zunehmende Unsicherheit innerhalb der Bevölkerung breit. Doch was besagt das Heizungsgesetz, auch Gebäudeenergiegesetz (GEG) genannt, im Detail und welche Auswirkungen hat dieses für Eigentümer?
Das Heizungsgesetz 2024 im Schnelldurchlauf
Das Heizungsgesetz trat am 1. Januar 2024 in Kraft und stellt eine reformierte Form des bisherigen Gebäudeenergiegesetzes dar. Es sieht vor, dass Öl- und Gasheizung in Zukunft verboten werden. Dies betrifft aber nicht bestehende Heizungsanlagen. Vielmehr sieht das neue Gesetz vor, dass zukünftig keine Heizsysteme dieser Art verbaut werden. Im Kern beschäftigt sich das Heizungsgesetz also mit neu verbauten Anlagen. Funktionierende und intakte Gas- oder Ölheizungen dürfen, wenn gewünscht, weiterhin betrieben werden. Defekte Heizungsanlagen, die zu ersetzen sind, müssen in Zukunft zu 65 % aus erneuerbaren Energien bestehen.
Erneuerbare Energien befinden sich auf dem Vormarsch. Sie reduzieren den CO₂-Ausstoß und tragen zu einer klima- und umweltfreundlichen Zukunft bei. Des Weiteren handelt es sich hierbei um nachhaltige Energiequellen, welche unsere Ressourcen schonen. Zu den bekanntesten natürlichen Energiequellen zählen die Solarenergie, der Wasserstoff sowie die Windkraft.
Energie durch Wasserstoff wird bereits in einigen Regionen und Städten generiert. Diese Maßnahme wird zudem vom Land finanziell gefördert, wodurch der flächendeckende Ausbau verstärkt und beschleunigt wird.
Das müssen Eigentümer beachten
Die Vorgaben, welche im Heizungsgesetz 2024 verankert sind, treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. Dies liegt vorrangig an der Gebäudeart sowie der Region. Weswegen es keinen universalen Zeitpunkt gibt, ist auf die kommunale Wärmeplanung zurückzuführen. Bis 2028 muss diese jedoch vollständig abgeschlossen und bekannt gegeben sein. Sobald dies erfolgt ist, gelten die neuen Regularien bundesweit.
Eigentümer müssen sich daher vorerst keine Gedanken über eine neue Heizungsanlage machen. Dennoch schadet es nicht, wenn sich Eigenheimbesitzer frühzeitig mit alternativen Energiequellen auseinandersetzen. Ein Heizungswechsel wird in vielen Städten finanziell gefördert. Des Weiteren kann der Einsatz von erneuerbaren Energien den persönlichen Energieverbrauch senken.
Ein kompletter Umstieg auf erneuerbare Energien ist zudem, dank der 65-Prozent-Regelung, nicht erforderlich. Überdies dürfen Gasheizungen weiterhin genutzt werden, sofern diese zu 65 % mit Biogas arbeiten oder ein Wasserstoffnetz in Planung ist. Sollte sich die bestehende Heizungsanlage jedoch frühzeitig gen Ende neigen, ist ein Wechsel zu modernen, energieeffizienten und nachhaltigen Heizsystemen ratsam. Seit dem 1. Januar 2024 dürfen generell nur noch Gasheizungen neu verbaut werden, wenn diese zukünftig mit Wasserstoff arbeiten können. Sofern dies nicht der Fall ist, dürfen keine Gasheizungen verbaut werden.
Wann muss die Heizungsanlage ersetzt werden?
Da die Unsicherheit bei der Bevölkerung groß ist, fokussieren wir uns auf das Wesentliche. Eine Vielzahl an Eigentümern befürchtet, dass sie ihre bestehenden Heizungsanlagen umgehend ersetzen müssen. Dies ist inkorrekt. Erst, wenn das Heizsystem ausgetauscht werden muss, muss ein Umstieg auf erneuerbare Energien erfolgen. Heizanlagen, die ab dem 1. Januar 2024 eingebaut werden, müssen hingegen zu 65 % aus erneuerbaren Energien bestehen.