Vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wird erstmals über Klagen gegen den Rundfunkbeitrag wegen inhaltlicher Kritik verhandelt. Kläger bezweifeln die Ausgewogenheit des öffentlich-rechtlichen Programms.
Neun Privatpersonen gehen vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gegen den Rundfunkbeitrag vor. Sie wenden sich gegen Bescheide des SWR, der rückständige Beiträge einfordert, und stellen dabei vor allem die Ausgewogenheit der Berichterstattung infrage.
Die Verhandlungen beginnen am 14. April und dauern bis zum 16. April an. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2025, das eine inhaltliche Prüfung des öffentlich-rechtlichen Gesamtangebots grundsätzlich ermöglicht.
Kläger kritisieren Programm und Beitrag
Die Klägerinnen und Kläger sehen im Rundfunkbeitrag eine systemwidrige Steuer und bezweifeln die gesetzgeberische Kompetenz der Länder. Vor allem kritisieren sie jedoch aus ihrer Sicht eine unausgewogene Berichterstattung, bei der „linke“ Parteien und progressive Positionen bevorzugt würden. Zudem werfen sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor, systematisch Geld zu verschwenden.
In den Vorinstanzen vor Verwaltungsgerichten im Südwesten waren alle Klagen erfolglos geblieben.
Hohe Hürden für Erfolg der Klagen
Laut Bundesverwaltungsgericht wäre der Rundfunkbeitrag nur dann unrechtmäßig, wenn im gesamten Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks Meinungsvielfalt und Ausgewogenheit „über einen längeren Zeitraum gröblich verfehlt“ würden. Einzelne beanstandete Sendungen oder journalistische Fehler reichen demnach nicht aus.
Der Medienrechtler Wolfgang Schulz, Direktor des Leibniz-Instituts für Medienforschung, hält einen Erfolg der Klagen daher für unwahrscheinlich. Es müsse ein strukturelles und langfristiges Problem im Gesamtangebot nachgewiesen werden. „Das ist schon eine Menge“, sagte der Professor.
Verfahren mit bundesweiter Signalwirkung
Nach Angaben des Gerichts ist der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg der erste auf Länderebene, der auf Grundlage des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts über eine solche Klage entscheidet. Ähnliche Verfahren laufen auch in anderen Bundesländern auf Ebene der Verwaltungsgerichte.
Sollten die Kläger vor dem VGH scheitern, können sie den Rechtsweg zum Bundesverwaltungsgericht weiter beschreiten. Sollte das Gericht hingegen eine grobe Verzerrung feststellen, müsste die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt werden.
Schwierige Prüfung der Programminhalte
Nach Einschätzung von Experten ist eine Bewertung der Ausgewogenheit methodisch komplex. Das Programmangebot der Rundfunkanstalten sei sehr umfangreich, zudem sei nicht eindeutig definiert, wann eine „gröbliche Verfehlung“ vorliegt.
Zudem könne eine als verzerrt wahrgenommene Berichterstattung auch auf journalistischen Bewertungen beruhen, die verfassungsrechtlich geschützt sind.
Der SWR betont, dass die Kläger darlegen müssten, inwiefern der öffentlich-rechtliche Rundfunk seiner Verpflichtung zu Vielfalt und Ausgewogenheit nicht nachkommt. In der Regel sei dafür ein wissenschaftliches Gutachten erforderlich.
Unabhängig vom Verfahren erklärte der SWR, dass täglich an journalistischen Werten wie Perspektivenvielfalt und Ausgewogenheit gearbeitet werde. Ziel sei ein Programm für alle.
(Quelle: live vodafone)