Corona: Stadt Tuttlingen erlässt Allgemeinverfügung für Silvesternacht

Corona: Stadt Tuttlingen erlässt Allgemeinverfügung für Silvesternacht
In Tuttlingen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. (Bild: pixabay)

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Tuttlingen – Mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung reagiert die Stadt Tuttlingen jetzt auch an Silvester auf die nach wie vor schwierige Lage. Für bestimmte Orte gelten dann Einschränkungen: Menschenansammlungen sind ebenso verboten wie der Konsum von Alkohol. Zudem ist das Abbrennen von Pyrotechnik und Feuerwerk nicht erlaubt.

Damit schöpft die Stadt Tuttlingen die Möglichkeiten der neuen Corona-Verordnung aus. Die Einhaltung der Verfügung wird zudem kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Die Einschränkungen gelten am 31. Dezember 2021 bereits ab 15:00 Uhr und werden am 01. Januar 2022 um 09:00 Uhr wieder aufgehoben.

Folgende Verkehrs- und Begegnungsflächen werden von der Allgemeinverfügung umfasst:

  • Fußgängerzone, gesamter Bereich der Fußgängerzone zwischen Königstraße Ecke Untere Hauptstraße/ Jägerhofstraße bis Bahnhofstraße Ecke Wilhelmstraße sowie Rathausstraße, Obere Hauptstraße bis Kreuzung Zeughausstraße.

  • Stadtgarten mit angrenzendem Straßenraum der Bahnhofstraße, Weimarstraße, Moltkestraße

  • Bereich Zentraler Omnibusbahnhof mit angrenzen dem Straßenraum Obere Vorstadt

  • Donaupark/ Umläufle (gesamte Park- und Grünanlage zwischen Rathaussteg, Bahnlinie, Theodor-Heuss-Allee und Donau)

  • Bürgerpark/ „Alter Friedhof“ (gesamte Park- und Grünanlage)

  • Bereich Stadtkirche mit angrenzendem Straßenraum Bahnhofstraße sowie Stadtkirchstraße

  • Immanuel-Kant-Gymnasium (IKG) inklusive angrenzender Flächen des Schulhofes

  • Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) inklusive angrenzender Flächen des Schulhofes

  • Ruine Honberg inkl. Vorplatz und Grillplatz

  • Bereich um das Schützenhaus Tuttlingen (Mühlsteigstrasse 33) im Umfeld von 500 Metern

  • Hechtplatz/ Marktplatz im Ortsteil Möhringen

  • Galgensteig inklusive unterer Parkplatz im Ortsteil Möhringen

(Pressemitteilung: Stadt Tuttlingen)