Tuttlingen – Mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung reagiert die Stadt Tuttlingen jetzt auch an Silvester auf die nach wie vor schwierige Lage. Für bestimmte Orte gelten dann Einschränkungen: Menschenansammlungen sind ebenso verboten wie der Konsum von Alkohol. Zudem ist das Abbrennen von Pyrotechnik und Feuerwerk nicht erlaubt.
Damit schöpft die Stadt Tuttlingen die Möglichkeiten der neuen Corona-Verordnung aus. Die Einhaltung der Verfügung wird zudem kontrolliert. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Die Einschränkungen gelten am 31. Dezember 2021 bereits ab 15:00 Uhr und werden am 01. Januar 2022 um 09:00 Uhr wieder aufgehoben.
Folgende Verkehrs- und Begegnungsflächen werden von der Allgemeinverfügung umfasst:
- Fußgängerzone, gesamter Bereich der Fußgängerzone zwischen Königstraße Ecke Untere Hauptstraße/ Jägerhofstraße bis Bahnhofstraße Ecke Wilhelmstraße sowie Rathausstraße, Obere Hauptstraße bis Kreuzung Zeughausstraße.
- Stadtgarten mit angrenzendem Straßenraum der Bahnhofstraße, Weimarstraße, Moltkestraße
- Bereich Zentraler Omnibusbahnhof mit angrenzen dem Straßenraum Obere Vorstadt
- Donaupark/ Umläufle (gesamte Park- und Grünanlage zwischen Rathaussteg, Bahnlinie, Theodor-Heuss-Allee und Donau)
- Bürgerpark/ „Alter Friedhof“ (gesamte Park- und Grünanlage)
- Bereich Stadtkirche mit angrenzendem Straßenraum Bahnhofstraße sowie Stadtkirchstraße
- Immanuel-Kant-Gymnasium (IKG) inklusive angrenzender Flächen des Schulhofes
- Otto-Hahn-Gymnasium (OHG) inklusive angrenzender Flächen des Schulhofes
- Ruine Honberg inkl. Vorplatz und Grillplatz
- Bereich um das Schützenhaus Tuttlingen (Mühlsteigstrasse 33) im Umfeld von 500 Metern
- Hechtplatz/ Marktplatz im Ortsteil Möhringen
- Galgensteig inklusive unterer Parkplatz im Ortsteil Möhringen
(Pressemitteilung: Stadt Tuttlingen)