Allgemeinverfügung
Verlängerung der Allgemeinverfügung Wasserstände in den Gewässern des Landkreises Ravensburg weiterhin kritisch
Das Verbot zur Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pumpvorrichtungen aus oberirdischen Gewässern wird in allen Gemeinden des Landkreises Ravensburg bis vorerst verlängert.
Wasserarmut Wasserentnahmeverbot aus Flüssen und Seen des Landkreises Ravensburg
Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Ravensburg derzeit nur noch wenig Wasser. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt, Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter ansteigenden Gewässertemperaturen. Das Landratsamt Ravensburg hat nun die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen verboten.
Allgemeinverfügung für Ostern erlassen Treffen der Tuning-Szene in Singen untersagt
Laut aktueller Allgemeinverfügung gemäß des baden-württembergischen Polizeigesetzes untersagt die Stadt Singen wie bereits in den vergangenen Jahren an den Ostertagen wieder jedwede Treffen der Autotuning-Szene im gesamten Stadtgebiet.
Stadt erlässt Allgemeinverfügung Verbot von nicht angemeldeten Versammlungen am Seenachtsfest
Per Allgemeinverfügung vom 10. August untersagt die Stadt Konstanz als Versammlungsbehörde während des Seenachtfestes alle nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen auf den Fahrbahnen von Straßen.
Verlängerung der Allgemeinverfügung Wasserstände in den Gewässern des Landkreises Ravensburg weiterhin kritisch
Die Gewässer des Landkreises konnten durch die Niederschläge der letzten Tage nur kurz aufatmen. Durch die nach wie vor niedrigen Wasserstände wird das Verbot zur Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen vorerst verlängert.
Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen und Seen bleibt verboten
Das seit Ende Juni geltende Wasserentnahme-Verbot für Oberflächengewässer wird im Bodenseekreis verlängert. Weiterhin verboten ist damit das Abpumpen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen, Kanälen sowie Weihern und Seen für den Gemeingebrauch sowie die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen.
Corona: Stadt Tuttlingen erlässt Allgemeinverfügung für Silvesternacht
Tuttlingen – Mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung reagiert die Stadt Tuttlingen jetzt auch an Silvester auf die nach wie vor schwierige Lage. Für bestimmte Orte gelten dann Einschränkungen: Menschenansammlungen sind ebenso verboten wie der Konsum von Alkohol. Zudem ist das Abbrennen von Pyrotechnik und Feuerwerk nicht erlaubt.
Stadt Singen erlässt Böller- und Aufenthaltsverbot auf öffentlichen Plätzen
Singen – Mit einer Allgemeinverfügung im Rahmen der landesweiten Corona-Verordnung untersagt die Stadt Singen das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im Innenstadtbereich zwischen der Freiheitstraße im Norden, der Bahnhofstraße im Süden, der Hauptstraße im Westen und der Alpenstraße im Osten, wobei diese Straße selbst mit zu der ausgewiesenen Fläche zählt.
Corona: Stadt erlässt Allgemeinverfügung für private Feiern – Ab sofort gelten Obergrenzen
Tuttlingen – Mit dem Erlass einer Allgemeinverfügung reagiert die Stadt Tuttlingen jetzt auf die gestiegenen Infektionswerte. Da sich das Virus vor allem auf privaten Feiern verbreitet, werden diese nun mit Obergrenzen versehen. Damit folgt die Stadt Tuttlingen den landesweiten Empfehlungen. Private Feiern in öffentlichen oder angemieteten Räumen dürfen nur noch maximal 50 Teilnehmer umfassen. In privaten Räumen darf nur noch mit höchstens 25 Teilnehmern gefeiert werden.
Coronavirus: Landratsamt hebt Liste der stark frequentierten Plätze auf
Lindau (Bodensee) – Zum 01.12.2020 tritt die 9. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Kraft. Nachdem einige Regelungen der Lindauer Allgemeinverfügung nun in die neue Infektionsschutzmaßnahmenverordnung übernommen worden sind, wie z.B. die generelle Maskenpflicht auf Parkplätzen von Einzelhandelsbetrieben und auch vor dem Hintergrund sinkender Infektionszahlen im Landkreis ist ein Festhalten an den bisherigen Regelungen nicht mehr verhältnismäßig.