Stadt erlässt Allgemeinverfügung Verbot von nicht angemeldeten Versammlungen am Seenachtsfest

Verbot von nicht angemeldeten Versammlungen am Seenachtsfest
Die Stadt Konstanz untersagt nicht angemeldete Versammlungen. (Bild: Stadt Konstanz)

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Per Allgemeinverfügung vom 10. August 2023 untersagt die Stadt Konstanz als Versammlungsbehörde während des Seenachtfestes am Samstag, den 12.08.2023 von 12 – 24 Uhr alle nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen und Ersatzversammlungen auf den Fahrbahnen von Straßen.

Darin eingeschlossen sind die Bundesstraße B 33 inklusive deren Auf- und Abfahrten im Stadtgebiet von Konstanz sowie die Landesstraße L220. Ebenso eingeschlossen sind der Altstadtring und die darin liegenden Straßen der denkmalgeschützten Innenstadt, alle Erschließungs- und Umgebungsstraßen rund um die Polizeidienststelle Benediktinerplatz, die Feuerwehr in der Steinstraße und das Klinikum und das Herzzentrum in der Luisenstraße / Mainaustraße sowie jene innerhalb des Veranstaltungsgeländes des Seenachtfestes. Eine genaue Auflistung der Straßen ist der Allgemeinverfügung auf konstanz.de zu entnehmen.

Allgemeiner Hinweis

Straßenblockaden, bei denen sich Teilnehmende auf den Fahrbahnen von Straßen fest mit der Fahrbahn oder an Gegenständen auf der Fahrbahn verbinden(z.B. durch Ankleben, Einbetonieren, Anketten etc.) oder mit anderen Personenverbinden (z.B. durch Ankleben, Zusammenketten etc.), sind ohnehin verboten. Es sind sowohl das Veranstalten als auch die Teilnahme an solchen Versammlungen und Protestaktionen verboten.

(Pressemitteilung: Stadt Konstanz)