Heckenbrand: 16-Jähriger zündelt mit Feuerwerkskörper
Nach Angaben der Polizei zündete am Dienstagabend in Riedlingen ein 16-Jähriger einen Feuerwerkskörper und warf diesen aus dem Fenster eines Zimmers. Dabei landete das erlaubnisfreie Feuerwerk unglücklich in der Hecke vor dem Haus. Die Thuja-Hecke fing sofort Feuer.
Illegaler Verkauf in Vorarlberg Kugelbomben und weitere gefährliche Silvesterknaller in Haus gelagert
Aufgrund des Hinweises eines besorgten Bürgers, wonach in einem Wohnhaus in Lauterach (Vorarlberg) große Mengen an pyrotechnischen Gegenständen illegal gelagert und verkauft würden, führten österreichische Beamte im Beisein von Sprengstoff-Spezialisten eine Kontrolle durch und entdeckten rund 1.500 kg Nettoexplosivstoffmasse.
Vorsicht vor Blindgängern – trotz Feuerwerksverbot!
Kein Feuerwerk 2020, der Verkauf von Böllern wurde untersagt. Einige Menschen werden darauf nicht verzichten wollen und auf ausländische Böller und selbstgebaute Feuerwerkkörper ausweichen. Darum der dringende Hinweis: Das kann nicht nur beim Anzünden gefährlich werden, jedes Jahr gibt es durch nachträglich gezündete Blindgänger viele Verletzungen zu beklagen, gerade bei Kindern. Halten Sie sich an das Feuerwerksverbot!
Wegen Brandgefahr! An Silvester: Kein Feuerwerk in der Altstadt
Ravensburg – Die Ravensburger Stadtverwaltung weist wie in den vergangenen Jahren darauf hin, dass an Silvester insbesondere in der Altstadt keine Feuerwerkskörper und Raketen abgebrannt werden dürfen. Grund ist die Brandgefahr im Bereich alter Fachwerksgebäude.
Stadt Isny erlässt zwei Allgemeinverfügungen
Isny - Bedingt durch die pandemische Lage in Deutschland und die damit verbundenen notwendigen Maßnahmen die Übertragung des Coronavirus einzudämmen erlässt die Stadt zwei Allgemeinverfügungen. Diese werden auf die ortsübliche Weise bekanntgemacht und gelten ab dem Tag nach der Veröffentlichung im Internet.
Corona-Regeln: Verbot von Gruppen, Alkohol und Böllern an über 50 Plätzen im Bodenseekreis
Im Bodenseekreis gilt auf bestimmten öffentlichen Verkehrs- und Begegnungsflächen ab Mittwoch, 22. Dezember 2021 ein Alkohol- und Feuerwerksverbot. Zusätzlich gilt in diesen Bereichen an Silvester (31. Dezember 2021, 15:00 Uhr bis 1. Januar 2022, 9:00 Uhr) ein Verweilverbot für Gruppen von mehr als zehn Personen.