Glauben & Struktur Ist die „Kirche der Zukunft“ auf dem Holzweg?

Ist die „Kirche der Zukunft“ auf dem Holzweg?
Schlägt die Diözese Rottenburg-Stuttgart mit dem Reformprojekt „Kirche der Zukunft“ den richtigen Weg ein? Zweifel sind angebracht. (Bild: pixabay)

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat im Spätherbst 2025 das Projekt „Kirche der Zukunft auf den Weg gebracht. Damals winkten die Diözesanräte den Vorschlag der Beratungsgesellschaft PWC durch, wonach aus den über 1000 Kirchengemeinden in der Diözese auf 50 bis maximal 80 Verwaltungseinheiten (Raumschaften) gebildet werden sollten. Der Reformprozess stottert jedoch, wie nicht nur Anfragen aus einer Seelsorgeeinheit beim Berichterstatter erkennen lassen

Wir fragten deshalb bei der Diözese nach. Unsere Fragen beantwortete Regionalredakteur Markus Waggershauser (Diözese Rottenburg-Stuttgart, Stabsstelle Mediale Kommunikation).

Herr Waggershauser, die Tatsache, dass mich Kirchengemeinderatsmitglieder aus Nachbargemeinden kontaktieren, ist außergewöhnlich, denn ich bin nicht in der Lage, die an mich gestellten Fragen zu beantworten. Dies ist Aufgabe des Dekanats/der Diözese, bzw. des Bischofs.

Da haben Sie vollkommen recht. Sie dürfen diese Menschen gerne an die Ansprechpartnerinnen und -partner im Dekanat (https://dekanat-biberach.drs.de/die-dekanate/dekanatsgeschaeftsstelle.html) oder in der Diözese (https://seelsorge-in-neuen-strukturen.drs.de/programmbeteiligte-kontakt/programmleitung.html) verweisen.

Wann geht der Bischof in Gespräche mit den Pfarreien?

Bischof Klaus Krämer war bereits am 17. April bei einer Regionalkonferenz im Dekanat Biberach, wo ihm auch Vertreterinnen und Vertreter aus Riedlingen und den Kirchengemeinden rund um den Bussen konkrete Fragen stellen konnten – und auch Antworten bekamen. Im Dekanat und in etlichen Kirchengemeinden gab und gibt es Infoveranstaltungen, in denen umfangreiche Materialien, Hintergründe und aktuelle Entwicklungen vorgestellt und Fragen aufgegriffen wurden/werden. Alle Informationen sind auch digital jederzeit verfügbar.

Ist es rechtens, dass dem Dekanat Biberach eine Erklärung des gemeinsamen Ausschusses der Seelsorgeeinheit Bussen vorgelegt?

Der Steuerungsgruppe im Dekanat Biberach liegen nach dem Austausch im Gemeinsamen Ausschuss zwei Vorschläge aus der Seelsorgeeinheit Bussen für die Umschreibung der neuen Kirchengemeinden vor. Dabei handelt es sich aber noch um keine Entscheidungen. Bis September sollen alle Kirchengemeinden dann ein Votum einreichen.

Ist die Seelsorgeeinheit eine Körperschaft öffentlichen Rechts? Wenn nicht (wovon ich ausgehe), darf er dann überhaupt rechtsverbindliche Erklärungen abgeben?

Eine Seelsorgeeinheit ist keine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Was passiert, wenn eine der Pfarrgemeinden der Seelsorgeeinheit Bussen einen Rekurs gegen die Entscheidung des gemeinsamen Ausschusses der Seelsorgeeinheit Bussen beim Dekanat/Diözese einreicht? Einige Pfarrgemeinden (u.a. Mengen, Riedlingen etc.) haben erklärt, dass sie aktuell keine Entscheidungen treffen, bevor der Bischof keine grundlegenden Fragen beantwortet. Wann wird dies der Fall sein?

Aktuell geht es nur um Vorschläge, nicht um Entscheidungen.

Warum entfernt sich die Kirche mit dem Reformprojekt immer weiter von den Christen, statt zu ihnen zu gehen?
Sind die Diözesanverantwortlichen wirklich der Meinung, dass mit der „Kirche der Zukunft“ lebendigere Glaubensgemeinschaften (dann ehemals Pfarrgemeinden) geschaffen werden?

Haben Sie nicht die Befürchtung, dass mit dem Reformprozess die Kluft zwischen den Gläubigen und den Kirchenoberen noch größer wird und sich dies weiter negativ auf die Mitgliederzahlen auswirken wird?

Die neuen Strukturen sollen letztlich dem Grundauftrag der Kirche dienen und dafür sorgen, dass wir als Kirche unsere Sendung auch angesichts neuer Herausforderungen wahrnehmen können. Durch den Prozess „Kirche der Zukunft“ und alle darunterfallenden Programme sollen wieder mehr Kapazitäten für die pastoralen Aufgaben geschaffen werden, indem das pastorale Personal und die Ehrenamtlichen von Verwaltungsaufgaben entlastet werden, damit das nicht passiert, was Sie in Ihren Fragen andeuten.

Aus Sicht mancher Ordensschwestern, die im Ausland/anderen Kontinenten tätig waren, wird ein falscher Weg engschlagen. Was entgegnen Sie diesen Schwestern?

Ich kann den Schwestern nur antworten, wenn ich weiß, was sie konkret kritisieren oder anmerken wollen.

Kommentar

Das Projekt gehört vom Kopf auf den Fuß gestellt

Es darf positiv gewertet werden, dass seitens der Diözese auf unsere Nachfragen so schnell geantwortet wurde. Leider jedoch fehlen dabei die konkreten Aussagen, wie die Diözese den Reformprozess „Kirche der Zukunft“ gestalten will.

Es scheint, als ob der Bischof den Prozess angeleiert hat, ohne ein richtiges und ausgefeiltes Drehbuch dafür in der Tasche zu haben. Zumindest wird dieser Eindruck vermittelt, wenn der Bischof auf der Regionalkonferenzen erklärt: „Ich habe keinen Masterplan in der Tasche!“ Wie sollen die Kirchengemeinden gute und zukunftsgerichtete Entscheidungen treffen, wenn sie über den Weg zum Ziel nicht genauestens informiert sind? Eine Zielfindung erst während des Prozesses zu entwickeln, scheint schwierig und birgt das Risko von Unsicherheiten in sich. Dies spiegelt sich auch in Nachfragen der Kirchengemeinden untereinander wider, weil niemand so richtig weiß, wohin die Entscheidungen führen sollen.

Die Gesamtgemengelage sieht etwa so aus, wie wenn ein Bauherr einfach ohne Plan mal ein Gebäude anfängt zu errichten, um erst später einen Architekten und Statiker auf das Werk blicken zu lassen. Tatsache scheint zu sein, dass die Rechtsfolge der von der Diözesanleitung angestrebten und verlangten „Union“ für die meisten Kirchengemeinden (Gläubigen) nicht erkannt werden. Schließen sich 17 Kirchengemeinden (von Rottenburg angestrebte Größe) nur noch zu einer Kirchengemeinde (Körperschaft des Öffentlichen Rechts) zusammen (fusionieren), dann hat nur noch die neue Hauptkirchengemeinde/Hauptpfarrei das Sagen. Die „weichenden“ 16 Kirchengemeinden müssen auf alle ihre Rechte verzichten. Was juristisch wie eine bloße Formalität daherkommt, ist in der Praxis nichts weniger als eine beispiellose Enteignung und Entmachtung. Wer Gebäude, Vermögen und Personalentscheidungen auf die nächste, meist anonyme Ebene verschiebt, beraubt die Gemeinde ihrer Identität.

Damit stellt sich die spannende Frage, wer unter diesen Bedingungen noch bereit ist, mitzumachen und sich einzubringen. Es wird wohl eher der Fall sein, dass der Rückhalt zur Kirche in den 17 betroffenen Orten schwindet. Auch mit den Ansprechpartnern vor Ort wird es Probleme geben. Wer führt dann noch Tauf- und Trauergespräche mit den Gläubigen. Der leitende Pfarrer mit pastoralen Mitarbeitern, die dann für ca. 27.000 Gemeindemitglieder zuständig sein werden? So stärkt man nicht das Ehrenamt. Im Gegenteil, man trägt die Kirchengemeinden zu Grabe.

Ein weiterer Schlüssel zur Bewältigung rückläufiger Kirchensteuereinnahmen läge möglicherweise in einer Änderung der Aufteilung der Kirchensteuereinnahmen zwischen Diözese und Kirchengemeinden. Bislang 600 Millionen Euro Kirchensteuer netto zu verteilen. Die Diözesanverwaltung wird dezentralisiert, d.h. die einzelnen Kirchengemeinden wird Eigenverantwortung, Selbstverwaltung übertragen und sie sind selbstverantwortlich. Die 1020 Kirchengemeinden bleiben je Körperschaft des Öffentlichen Rechts, wie bisher. Sie werden in größeren Seelsorgeeinheiten wie bisher kooperiert. Also ca. 17 selbständige Pfarreien/Kirchengemeinden bilden eine „Kooperative der Gläubigen“. Die hauptamtlichen Mitarbeiter (Verwaltungsbeauftragte) werden von den Kirchengemeinden angestellt und bezahlt. Sie sind nicht mehr diözesane, sondern kirchengemeindliche Mitarbeiter Da das Ordinariat gewisse Macht abgeben muss, erhält es auch nur noch ca. 10 Millionen an Kirchensteueranteil. Der Bischof wird ja vom Land besoldet; fehlen ihm finanzielle Mittel, so möge er diese sachgerecht dem Vermögen des Bischofsstuhls entnehmen. 590 Millionen Euro würden an die Kirchengemeinden aufgeteilt, pro Gläubigen derzeit 353 Euro. Unter Zugrundelegung der derzeitigen Zuweisung an eine Kirchengemeinde mit 3000 Gläubigen würde das eine Erhöhung der Zuweisung auf 1,05 Millionen Euro, also eine Erhöhung auf das dreifache bedeuten. Damit könnten die Kirchengemeinden, zumal in Kooperation vor Ort ihre Kindergärten, Sozialstationen, Nachbarschaftshilfen, Jugendarbeit, Altenarbeit etc.  eigenverantwortlich selbständig betreiben.

Den Verweis, die „Reform“ mit zurückgehenden Einnahmen und einem Priestermangel zu begründen, wirkt nicht zielführend. Die angestrebte Konzentration durch Fusion von Pfarreien ist wohl ein Holzweg, besser wäre es, Lösungen vor Ort zu suchen und zu finden. Letztendlich würde dadurch auch die Instruktion „Die pastorale Umkehr der Pfarrgemeinde im Dienst an der missionarischen Sendung der Kirche“, der Kongregation für den Klerus vom 29. Juni 2020, beachtet, die u.a. kirchenrechtlich verbindlich vorschreibt: „Die Zusammenschlüsse von mehreren Pfarreien können zunächst in einfacher föderativer Art erfolgen. Auf diese Weise bewahren die zusammengeschlossenen Pfarreien ihre unterschiedliche Identität. Darüber hinaus ist die Aufhebung von Pfarreien durch eine Zusammenlegung mit aufhebender Wirkung legitim, wenn Gründe vorliegen, die eine bestimmte Pfarrei direkt betreffen. Hingegen sind beispielsweise keine angemessenen Gründe der bloße Mangel an Klerikern in einer Diözese, deren allgemeine finanzielle Situation oder andere Bedingungen der Gemeinde, die voraussichtlich kurzfristig verändert werden können (z.B. die Zahl der Gläubigen, die fehlende finanzielle Unabhängigkeit, städtebauliche Veränderungen des Gebietes). Damit Maßnahmen dieser Art rechtmäßig sind, müssen die Gründe, auf die man sich bezieht, mit der betroffenen Pfarrei in direkter und organischer Weise in Verbindung stehen. Sie dürfen nicht auf Überlegungen allgemeiner, theoretischer und „prinzipieller“ Art beruhen (Instruktion und geltendes Kirchenrecht). Und somit sind wir am entscheidenden Punkt angelangt. Spätestens jetzt muss ein grundlegender Denkprozess mit Visionen in Gang kommen.