Tiere waren dehydriert 14 Dackelwelpen in enger Vogelbox zusammengepfercht – Rettung durch Zoll

14 Dackelwelpen in enger Vogelbox zusammengepfercht – Rettung durch Zoll
Zoll entdeckt 14 zusammengepferchte Dackelwelpen in dehydriertem Zustand. (Bild: HZA Braunschweig - Kontrolleinheit Verkehrswege Göttingen)

Bei einer Routinekontrolle entdeckten Zollbeamte aus Braunschweig an der A2 14 entkräftete Dackelwelpen und zwei hochträchtige Muttertiere. Der osteuropäische Fahrer gab an, von Ungarn nach Dänemark unterwegs zu sein.

Bei der Fahrzeugkontrolle stellten die Beamten zunächst fest, dass sich im Kofferraum zwei Hundeboxen mit insgesamt zwei Dackeln sowie einem Jungtier befanden. Im weiteren Verlauf der Kontrolle entdeckten die Beamten unter Gepäckstücken eine Taubentransportbox, in der sich weitere 13 Dackelwelpen befanden, heißt es in einer Mitteilung.

Gesetzlich vorgeschriebenen Papiere fehlten

Auf Nachfrage konnte der Fahrer keine Dokumente für die etwa sechs Wochen alten Tiere vorlegen. Keiner der Hunde erfüllte die gesetzlich vorgeschriebenen tierseuchenrechtlichen Bestimmungen. Sie waren weder mittels Transponder gekennzeichnet noch gültig gegen Tollwut geimpft und verfügten zudem über keine erforderlichen amtlichen Gesundheitsbescheinigungen.

Tiere waren geschwächt und dehydriert

Eine hinzugezogene Amtstierärztin fasste den Fund wie folgt zusammen: „Die Welpen waren in der Box unter widrigsten Bedingungen zusammengestopft und die Luftzirkulation war unzureichend“. Die Tiere waren deutlich geschwächt und dehydriert. „Nach der Aufnahme im Tierheim, der Versorgung mit Wasser, Futter und ersten Auslaufmöglichkeiten zeigten sie sich erfreulicherweise wieder deutlich lebendiger.“

Aufgrund der Anzahl der Tiere ist von einem gewerblichen Tiertransport auszugehen, für den ein entsprechender Befähigungsnachweis des Fahrers erforderlich gewesen wäre, so der Zoll. Bei der anschließenden Untersuchung der Tiere wurde festgestellt, dass die beiden ausgewachsenen Hündinnen hochtragend sind und in den kommenden Tagen jeweils weiteren Nachwuchs erwarten. Der Verbleib der Muttertiere der Welpen ist unklar.

Fahrer erwartet Verfahren

Auch dies stellt einen Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung dar. Gemäß § 2 Abs. 4 dieser Verordnung müssen Welpen bis zu einem Alter von mindestens acht Wochen beim Muttertier verbleiben. Den Fahrer erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen tierseuchen- und tierschutzrechtliche Bestimmungen. Darüber hinaus hat er die Kosten für die Unterbringung der Tiere in Quarantäne zu tragen. Vor Ort musste er hierfür bereits eine Sicherheitsleistung in Höhe von 500 Euro erbringen.

(Quelle: Text: PM Presseportal/Hauptzollamt Braunschweig)