Entwurf für Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vom Kabinett beschlossen

Entwurf für Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vom Kabinett beschlossen
Bundesminister Özdemir gibt nach dem Bundeskabinett am 12.10.2022 ein Statement zur Tierhaltungskennzeichnung. (Bild: BMEL/ Photothek)
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Verbraucherinnen und Verbraucher sollen auf einen Blick erkennen, wie ein Tier in landwirtschaftlichen Betrieben in Deutschland gehalten wurde. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) arbeitet dazu an einer verbindlichen und transparenten Tierhaltungskennzeichnung für Lebensmittel tierischer Herkunft, die aus Deutschland stammen.

Im Gesetzesentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung wurde darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, dass auch Lebensmittel aus anderen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern auf freiwilliger Basis gekennzeichnet werden können. Auf einer Pressekonferenz im Juni stellte Bundesminister Özdemir die Eckpunkte zum geplanten Tierhaltungskennzeichnungsgesetz vor, Anfang Oktober passierte der Gesetzesentwurf das Bundeskabinett. Dies ist ein weiterer Schritt, um die rechtlichen Voraussetzungen noch in diesem Jahr auf den Weg zu bringen.

Mit der Tierhaltungskennzeichnung wird die Haltungsform, in der das Tier gehalten wurde, auf dem Lebensmittel für die Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar. In einem ersten Schritt wird frisches unverarbeitetes Fleisch von Schweinen gekennzeichnet. Weitere Tierarten und Produkte sollen folgen.

Grundlegendes zur Tierhaltungskennzeichnung

  • Verbraucherinnen und Verbraucher wünschen sich mehr Informationen, wie das Tier gehalten wurde, von dem das Lebensmittel stammt.
  • Die verbindliche Tierhaltungskennzeichnung umfasst deshalb die gesetzliche Verpflichtung, bestimmte Lebensmittel tierischer Herkunft, bei der Abgabe an die Endverbraucherin und den Endverbraucher mit der Haltungsform der Tiere, von denen das Lebensmittel gewonnen wurde, zu kennzeichnen.
  • Mit der Tierhaltungskennzeichnung werden die Verbraucherinnen und Verbraucher neutral über die Haltungsform der Tiere informiert. Es handelt sich somit nicht um ein wertendes Label.
  • In einem ersten Schritt wird Fleisch von Schweinen gekennzeichnet: frisch, gekühlt, tiefgefroren / vorverpackt und nicht vorverpackt / Lebensmitteleinzel-und Großhandel, Bedientheken, Fachgeschäfte, Onlinehandel.
  • Nachfolgend soll zügig eine Erweiterung auf weitere Tierarten, die Gastronomie sowie verarbeitete Produkte erfolgen.
  • Maßgeblich für die Kennzeichnung der Lebensmittel ist die Haltungsform der Tiere während des sogenannten „produktiven Lebensabschnittes“, bei Fleisch ist dies die Mast der Tiere.
  • Es sind fünf Haltungsformen geplant: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland, Bio.
  • Stall: Die Haltung während der Mast erfolgt entsprechend der gesetzlichen Mindestanforderungen.
  • Stall+Platz: Den Schweinen steht mindestens 20 Prozent mehr Platz im Vergleich zum gesetzlichen Mindeststandard zur Verfügung. Die Buchten sind durch verschiedene Elemente strukturiert. Dies können z. B. Trennwände, unterschiedliche Ebenen, verschiedene Temperatur- oder Lichtbereiche sein.
  • Frischluftstall: Den Schweinen wird innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht. Dies wird erreicht, indem mindestens eine Seite des Stalls offen ist, so dass die Tiere Umwelteindrücke wie Sonne, Wind und Regen wahrnehmen können.
  • Auslauf/Freiland: Den Schweinen steht ganztägig, mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten.

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2022 das Tierhaltungskennzeich­nungsgesetz beschlossen. Nun startet das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren.

(Pressemitteilung: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft)