Am Montag, 13. Mai, wird es ab 18.15 Uhr im Riedlinger Gemeinderat spannend. Als Tagesordnungspunkt 1 wird über das Ambulant Medizinische Dienstleistungszentrum (AMD) beraten und abgestimmt. Auf diese Entscheidung haben viele Menschen in der Raumschaft lange gewartet. Sollten die Räte eine positive Entscheidung treffen, können die Menschen der Raumschaft mit einer gesicherten Verbesserung der medizinischen Versorgung rechnen.
Das Vergabeverfahren
Der Gemeinderat beschloss am 19. September 2022, dass für den Bau und Betrieb eines Ambulanten Medizinischen Dienstleistungszentrums (AMD) mit mindestens zwei Operationssälen und den erforderlichen Nebenräumen, ein Verhandlungsverfahren mit europaweitem Teilnahmewettbewerb i.S.v. § 3b EU Abs. 3 VOB/A durchgeführt wird.
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren mit den in dem Entwurf des Vergabeleitfadens dargestellten Rahmenbedingungen, insbesondere den dargestellten Modellen und den Eignungs- und Zuschlagskriterien, durchzuführen und die Entscheidung des Gemeinderats über die Auswahl der Bieter für das Verhandlungsverfahren sowie die Vergabeentscheidung vorzubereiten.
Weitreichende Informationen zu den Verhandlungen zwischen der Stadt und der Bietergemeinschaft sind unter der Webseite abrufbar.
Ergebnis der Verhandlungen
Der 18 Seiten umfassenden Sitzungsvorlage ist zu entnehmen, dass wohl nur ein Bieter an der Ausschreibung zum geplanten AMD teilgenommen hat. Nach langen und zähen Verhandlungen kommt die Verwaltung in der Sitzungsvorlage zu dem Schluss: „Mit den vertraglichen Regelungen zur Errichtung und zum Betrieb des AMD, erfüllt die Stadt Riedlingen ihre Aufgabe als Mittelzentrum im Interesse der Bürger unserer Stadt und der Raumschaft eine qualifizierte fachärztliche ambulante Versorgung zu ermöglichen.“
Weiter angeführt wird: „Vor dem Hintergrund der räumlichen Konzentrationsprozesse, die bei den Krankenhausstandorten zu beobachten sind, kommt der hochwertigen ambulanten Versorgung eine besondere Bedeutung zu. Eine hierzu als Ergänzung durchgeführte Recherche, bei der auf Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg zurückgegriffen wurde, hat erkennen lassen, dass in vielen mittleren Städten in ländlichen Räumen ein breites Spektrum an Fachärztinnen und Fachärzten vertreten ist. In den Untersuchungsstädten sind in den vergangenen Jahren einige Gesundheitszentren entstanden, die unterschiedliche medizinische Angebote auf einem Areal zusammenbringen. Der Aufbau und Ausbau solcher Zentren ist eine Möglichkeit, um trotz einer Krankenhausschließung, ein attraktives Angebot im Bereich der medizinischen Versorgung vorzuhalten.“
Der Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis.
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, den Kaufvertrag über Teileigentum, den Gewerberaummietvertrag und den Betreibervertrag mit der Bietergemeinschaft mit den Mitgliedern S1 Riedlingen GmbH & Co. KG und S1 Ambulantes OP-Zentrum GmbH i. G. unter folgenden Bedingungen abzuschließen:
- Die Bieter anerkennen die Inhalte der Stellungnahme der Stadt Riedlingen vom 5. April 2024 zum Schreiben von Rechtsanwalt Schneider vom 13. März 2024.
- Die Kommunalaufsicht des Landkreises Biberach hat keine Einwände gegen die Vertragsabschlüsse.
- Der Kreistag gibt den Zuschuss entsprechend Kreistagbeschluss vom 8. Dezember 2021 frei.
Der Landrat äußerte sich im April
Das Wochenblatt fragte bereits Anfang April bei Landrat Mario Glaser nach, warum die Nachfolgestruktur für das geschlossene Krankenhaus nach so langer Zeit immer noch nicht existent ist.
Glaser dazu: „Zur grundsätzlichen Einordnung: die ambulante Gesundheitsversorgung ist und war nie Aufgabe der Landkreise. Die Versorgung bzw. die Niederlassung ambulanter Mediziner ist berufsständische Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und folgt letztlich im freiberuflichen Umfeld auch marktwirtschaftlichen Erwägungen. Die Problematik dieser deutschlandweiten Strukturen sehen wir nun im Zusammenhang mit dem zunehmend eklatantem Medizinermangel. Kreis und Stadt können in diesem Bereich allenfalls über freiwillige Investitionsanreize wirken. Die Bundes- bzw. Landespolitik gibt uns weder Zuständigkeiten noch finanzielle Rahmenbedingungen zur Hand. So ist auch der Investitionskostenzuschuss des Landkreises an die SI-Klinik (jetzt OCP) in Riedlingen zu verstehen und auch die Investition in Millionenhöhe in das Ärztehaus in Laupheim. Ich sehe hierbei den Landkreis Biberach, auch und gerade im Vergleich zu den umliegenden Raumschaften als durch aus agil an. Die weitere Umsetzung für die SI-Klinik obliegt der Stadt Riedlingen.“