In der Tagespresse war am Montag, 13. April eine erneute Stellungnahme der Stadt zur Entwicklung beim AMD (Ambulant Medizinisches Dienstleistungszentrum) zu lesen. Dabei waren einige Punkte auffällig, die wir als Fragestellung an alle Fraktionssprecher des Riedlinger Gemeinderates übersandten. Geantwortet hat Joachim Reis, der Fraktionssprecher der Bürgerliste, der auch die beiden „Pressekonferenzen“ in den letzten zwei Wochen anberaumt und geleitet hatte. Von den anderen Fraktionssprechern wurde keine Antwort übermittelt, diese überließen den Part offensichtlich Reis.
Nachfolgend unsere Fragen und die Antworten des Fraktionssprechers und stellvertretenden Bürgermeisters (stv. BM) in ungekürztem Umfang.
Warum wird innerhalb weniger Tage zur „Pressekonferenz“ nur die Schwäbische eingeladen. (Mir ging erneut keine Einladung zu!)?
Einmal, weil mich am 18. März die Nachricht erreichte, das Wochenblatt habe erneut Insolvenz angemeldet. Damit haben Sie für mich nicht mehr oberste Priorität bei Themen, die der Öffentlichkeitsarbeit bedürfen.
Zum anderen haben Sie von mir, die mit den Fraktionsvorsitzenden und Bürgermeister Schafft abgestimmte erste Stellungnahme der Stadt erhalten, die wegen bemerkenswerter Äußerungen auf Social-Media Seiten zweier Arztpraxen erforderlich wurde.
Darüber hinaus haben Sie ein Angebot erhalten, nach Rückkehr von BM Schafft, ebenfalls Inhalte zur Darlegung tatsächlicher Sachverhalte und Einsichtnahme darüber, zu erhalten. Teilen Sie uns bitte mit, ob Sie daran noch Interesse haben.
Dies hat Sie möglicherweise nicht amused. Folgendes haben Sie u.a. in Wochenblatt-news.de veröffentlicht: „Pikant zum Pressegespräch war nur die Tagespresse eingeladen“ und u. a. „Der Inhalt des Berichts stieß bei den Investoren auf wenig Beifall. Umgehend erfolgte ein Schreiben an die Tagespresse das wir unsererseits nicht bewerten wollen. Dabei wird die Tageszeitung zu einer Richtigstellung oder der Veröffentlichung der Pressemitteilung der S1 GmbH aufgefordert.“
Ihre Meinungsäußerung kann vermuten lassen, an dem Bericht der Berichterstatterin vom 2. April 2026 in der SZ (Schwäbische Zeitung) könne möglicherweise doch Bedarf zur „Nachbesserung“ bestehen.
Dieser Artikel und erneute Verlautbarungen auf der OCP-Facebookseite mit Vorbehalten gegen eine korrekte Berichterstattung, führte zu einem zweiten Pressegespräch, das klarstellt, dass die Berichterstatterin (übrigens nicht nur für die SZ) im ersten Pressegespräch mit der Stadt, vertreten durch mich als stv. BM, korrekt und auf sachlicher Basis informiert wurde.
Sie selbst haben sich mit obigen Äußerungen (den Bericht der Tagespresse nicht bewerten zu wollen) für das zweite Gespräch selbst im Vorhinein ausgeladen.
Wurde die Angelegenheit der Beihilfe mit dem Landratsamt noch nicht geklärt?
Ich hoffe und erwarte Herr Kohler, dass Ihnen das umfangreiche Procedere, damit es überhaupt zum Beschluss vom 13. Mai 2024 kam, noch einigermaßen präsent ist. Diese Angelegenheit, bezogen auf das AMD (2 OP-Säle), ist also längst geklärt.
Das Angebot der S1, weiteres Teileigentum zu erwerben, stand erst nach dem „Brezelgespräch“ vom November 2025 und in der Folge Anfang 2026 auf der Agenda von S1.
Dazu darf ich vermerken, davor wurde, vor allem den skeptischen Räten, immer mitgeteilt: Wenn die Frage der OP-Säle zur Nutzung von ambulanten Operationen gelöst sei, dann sei das ein „Leuchtturmprojekt“ und die Ansiedlung von Ärzten unterschiedlicher Fachrichtungen sei dann ein „Selbstläufer“.
Die Stadt konzentrierte sich darauf, in einem kostspieligen und umfangreichen Verfahren, das vergabe-, wettbewerbs-, und kommunalrechtliche Rahmenbedingungen sauber abarbeitete, die wohnortnahe ärztliche Versorgung qualitativ entscheidend zu unterstützen. Im Ergebnis verpflichtete sie sich, letztlich die Realisierung ambulanter Operationssäle über Teileigentum, Miet- und Betreibervertrag für mindestens 10 Jahre, umzusetzen. Ein darüberhinausgehendes Engagement und Zusagen bestehen nicht.
Warum antworten die Fachanwälte, statt die Verwaltung?
Diese Entscheidung wurde in meiner Funktion als stellvertretender Bürgermeister von mir, wegen urlaubsbedingter Abwesenheit des Bürgermeisters, kraft der auf mich zeitlich übertragenen Entscheidungsgewalt, so gefällt.
Folgendes hat mich dazu bewogen:
a) Stil, Form und Inhalt über die Einforderung einer Pressemitteilung mit dem Ziel der Berichterstatterin, unvollständige oder nicht zutreffende Wiedergaben zum Thema Gesundheitszentrum vorzuwerfen, mit von mir gefühlt (OCP Facebookbeitrag) unterschwellig anklingendem Tenor, basierend auf fehlerhafter Informationsweitergabe seitens der Stadt.
b) Die Suggestion und Meinungsäußerung beim Brezelgespräch (Nov. 25), es sei ein Leichtes für die Stadt, „ohne dass es Geld kostet, sondern nur Hirnschmalz“, weiteres Teileigentum zu erwerben. Mit Blick auf die Förderzusage des Kreises beim städtischen AMD sind hier Zweifel angebracht (vgl. Ziff 6 des Anwaltsschreibens).
c) Die Hoffnung, eine an den Realitäten orientierte Stellungnahme, versachliche die Diskussion erheblich, um öffentlichen Verlautbarungen wie „…in einem regelrechten Pingpong-Spiel gibt es immer neue Mitteilungen…“ nicht weiteren Raum für Spekulationen zu bieten.
Was hat diese Beauftragung (Rechtbegleitung und diese Antwort) den Steuerzahler gekostet?
Gegenfrage: Ist die Stadt für diesen Aktionismus ursächlich dafür verantwortlich zu machen, die sie dazu zwingt, auf Vorhaltungen, die die Integrität von Verwaltung und Rat beschädigen können, angemessen zu reagieren?
Kann es sein, dass diese Rechtsberatung Lösungen verhindert, während Laupheim und Saulgau ohne Rechtsberatung Fakten geschaffen haben?
Für Ausgangs- und Motivlage der Stadt genügt ein schlichtes Nein. Inwiefern Laupheim und Bad Saulgau ohne Rechtsberatung arbeiten, kann ich nicht beurteilen. Diese Frage ist an die betreffenden Städte zu richten.
Können Sie verstehen, dass die Bürger ungläubig auf die üppigen Beraterhonorare der letzten Jahre blicken?
Pauschal lässt sich das nicht korrekt beantworten. Grundsätzlich ist Beratungsaufwand und vor allem dieser in dieser Angelegenheit, sicher nicht auf reine Willkür der Stadtverwaltung zurückzuführen.
Warum wird das alle Bürger Riedlingens und der Raumschaft betreffende Thema Gesundheitsversorgung nichtöffentlich behandelt?
Hier erinnere ich mich, dass zu Zeiten des Beginns von interessierten Kräften (nicht unbedingt Stadt) alles darangesetzt wurde, möglichst viel nicht öffentlich vorzuberaten.
Da stimme ich Ihnen aber zu, da hätte frühere Öffentlichkeit beim AMD-Procedere sicher gutgetan.
Die jetzige Situation ist aber eine andere. Jetzt sind nicht nur Interessen zwischen Investoren und Stadt betroffen. Beim Versuch, Ärzte für das Primärversorgungszentrum zu gewinnen, sind berechtigte Interessen Dritter (ansiedlungswillige Ärzte) während Verhandlungsphasen zu schützen und deshalb ist, bis Einigung erzielt ist, Nichtöffentlichkeit gerechtfertigt.
Wie ist der Stand bei der Verfügungspraxis? Wurde dieser Punkt von der Verwaltung mit dem Landratsamt geklärt?
Hier verweise ich auf die Stellungnahme unserer Anwälte, aus der die derzeitige Motivation der Stadt zu entnehmen ist. Ich gehe davon aus, sollte je weiterer Teileigentumserwerb in Frage kommen, dass dieser Variante dann eine umfangreiche und einvernehmliche Abstimmung mit dem Landratsamt und dem Kreistag voranzugehen hat.
Kommentar
Pressearbeit nach Gutsherrenart
Es ist einerseits anerkennenswert, dass sich Joachim Reis (Fraktionssprecher der Bürgerliste und stellvertretender Bürgermeister) unseren Fragen stellte. Aber die Antwort zur ersten Frage, warum Wochenblatt-Media nicht zu den von ihm anberaumten Pressegesprächen eingeladen hat, ist eine schlichte Frechheit.
Nach wie vor ist Wochenblatt-Media aktiv, Reis bezieht sich nicht umsonst auf unsere Artikel, die im Zusammenhang mit dem umstrittenen Thema Ärztegewinnung stehen. Unsere Formulierung im Artikel „Mediale Schlachten um das AMD“, dass wir die Nichteinladung zur ersten Pressekonferenz nicht (öffentlich) bewerten wollten, als eigene Ausladung für weitere Pressegespräche zu interpretieren ist schon ganz starker Tobak und willkürlich. Was soll dann die Einladung an Wochenblatt-Media zur Einsicht in Akten, wenn Bürgermeister Schafft wieder aus dem Urlaub zurück ist? Schlüssig ist diese Argumentation nicht, aber wir überlassen unseren Nutzern, wie sie die Antwort und Argumentation von Reis zu der Fragestellung, warum Wochenblatt-Media nicht zu den Presskonferenzen eingeladen wurde, beurteilen.
Eines ist aus der Stellungnahme zu entnehmen, die Gewinnung von weiteren Ärzten/Fachärzten zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im Raum Riedlingen genießt offensichtlich nicht oberste Priorität. Leider bewegen sich die beteiligten Parteien in einer Art Grabenkampf, bei dem es keine Gewinner gibt, sondern nur Verlierer. Diese sind die Bürger der Stadt und Raumschaft, die sehnsüchtig darauf hoffen, dass endlich eine Verbesserung bei der ärztlichen Versorgung eintritt. Nach den Zeilen von Reis ist eine schnelle Lösung nicht absehbar. Deswegen müssen sich immer mehr Patienten für ihre Beschwerden/Behandlungen auf die Suche nach einem auswärtigen Haus-/Fach-/Zahnarzt begeben.
Der Vorschlag von Reis, dass sich Wochenblatt-Media erkundigen soll, wie es Laupheim und Bad Saulgau gelingen konnte, erfolgreich und in affenartiger Geschwindigkeit medizinische Nachfolgestrukturen in den geschlossenen Krankenhäusern zu schaffen, ist absurd. Um für Riedlingen die bestmögliche Versorgung zu sichern, wäre dies die Aufgabe der Verwaltung und der Gemeinderäte, denn diese entscheiden ja über die Zukunft der Gesundheitsversorgung im Donaustädtchen. Übrigens, von den Besseren lernen, hat noch niemandem geschadet, im Gegenteil!
Bei dem Gespräch „Auf eine Brezel“ beim AMD im Dezember hatten Axel Henle und Dr. Sebastian Jung, unwidersprochen von den anwesenden Gemeinderäten, darauf hingewiesen, dass Lösungen wie sie in Laupheim und Saulgau umgesetzt wurden, nach Auskunft, der von der Stadt beauftragten Fachanwälte rechtlich nicht möglich seien. Damit stellt sich die Frage, ob in diesen Städten in rechtsfreien Räumen agiert wird, oder ob einfach das Wohl der Bürger höher bewertet wird, als ständige Bedenken vorzutragen.
Noch eine Frage stellt sich: Warum wird nicht im Vorfeld geklärt, ob das Landratssamt Bedenken gegen ein Teileigentum der Stadt im AMD hat? Sollen die Gemeinderäte, so sie sich dafür aussprechen, eine Entscheidung treffen, ohne eine gesicherte Rechtsgrundlage dafür zu haben? Zeit zur Klärung dieses Punktes mit dem Landratsamt gab es genug. Die wurde aber bisher offensichtlich nicht genutzt, wie Reis im letzten Teil seiner Antwort einräumt. So werden entschlossene und schnelle Entscheidungen zum Wohle der Bürger mindestens erschwert, wenn nicht gar verhindert.
Eine Nachfrage beim Landratsamt zu diesen Punkten wurde sehr politisch ausweichend beantwortet. Philipp Friedel (Zentralstelle für Gremien, Öffentlichkeitsarbeit und Wirtschaftsförderung) teilte dazu mit: „Als Landkreis sind wir in die aktuelle Diskussion rund um das AMD nicht involviert. Der Kreistag hat – wie Sie wissen – einen einmaligen Zuschuss für das AMD beschlossen und leistet damit schon einen außergewöhnlichen und außerordentlichen Beitrag für die Raumschaft Riedlingen. Die Ausgestaltung der ambulanten Gesundheitsversorgung vor Ort ist Aufgabe der kommunalen Akteure und hängt diesbezüglich natürlich auch von den spezifischen Gegebenheiten vor Ort ab.“
Das ist deutlich. Die Riedlinger Verwaltung und die Räte sind aufgefordert Ergebnisse zu liefern! Dazu müsste man aber mit dem Landratsamt zum Wohle der Gesundheitsversorgung in der Raumschaft Riedlingen sprechen und verhandeln. Unser Tipp dazu: Nicht sollte, könnte, hätte oder würde. Nein, einfach machen!