Weitere Öffnungsschritte für den Landkreis Biberach ab Sonntag, 20. Juni 2021

Weitere Öffnungsschritte für den Landkreis Biberach ab Sonntag, 20. Juni 2021
Weitere Lockerungen für den Landkreis Biberach - u.a. entfällt die Testpflicht in der Außengastronomie. / Symbolbild (Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Matthias Bein)

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Die Sieben-Tage-Inzidenz für den Landkreis Biberach liegt heute (19. Juni 2021) den fünften Tag in Folge unter dem Schwellenwert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Dies hat das Gesundheitsamt amtlich festgestellt. Maßgeblich sind hier die veröffentlichten Inzidenzwerte des Robert-Koch-Instituts.

Damit treten ab Sonntag, 20. Juni 2021 weitere Lockerungen in Kraft. Unter anderem gelten folgende Regelungen:

  • Im Außenbereich von Gastronomie, bei Veranstaltungen im Freien und bei dem Besuch von Einrichtungen im Freien ist kein Negativtest, Genesenen- oder Geimpften-Nachweis notwendig.
  • Im Gastgewerbe sind feiern bis 50 Personen innen und außen mit Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis erlaubt (ausgenommen sind Tanzveranstaltungen). Auch Kinder werden bei der maximal zulässigen Personenzahl mitgezählt.
  • Die zulässige Teilnehmerzahl bei Kulturveranstaltungen im Freien steigt auf bis zu 750 Personen.

Das Eintreten dieser Öffnungsstufe hat keine weiteren Auswirkungen auf die Kontaktbeschränkungen. Treffen im privaten oder öffentlichen Raum sind nach wie vor mit bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten zulässig. Kinder bis 13 Jahre, Genesene und Geimpfte werden nicht mitgezählt. Für die Innengastronomie sowie Indoor-Veranstaltungen gilt weiterhin die 3-G-Regel.

Weitere Lockerungen ab Montag, 21. Juni 2021

Bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit treten ab Montag, 21. Juni 2021 weitere Lockerungen in Kraft. Unter anderem gelten ab Montag folgende Regelungen:

  • Entsprechend der Verordnung des Sozialministeriums zur Eindämmung von Übertragungen des Virus SARS-CoV-2 (Coronavirus) bei Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit sind bei bestimmten Angeboten der Jugendhilfe und der Jugendarbeit mehr Beteiligte zulässig.

Steigt die Inzidenz an drei Tagen in Folge wieder über 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, müssen die genannten Öffnungsschritte zurückgenommen werden.

Eine Übersicht aller Lockerungsschritte gibt es hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/fileadmin/redaktion/dateien/PDF/Coronainfos/210603_auf_einen_Blick.pdf