Ukraine-Krieg: Was passiert mit den Vierbeinern der Geflüchteten?

Ukraine-Krieg: Was passiert mit den Vierbeinern der Geflüchteten?
Ein Hund liegt in der Notunterkunft für die Erstaufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine auf einem Feldbett. (Bild: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Klaus-Dietmar Gabbert)

Ravensburg (le) – Viele flüchtende Menschen aus der Ukraine haben Haustiere im Gepäck. Sie bringen es verständlicherweise nicht übers Herz, das vierbeinige Familienmitglied im Krisengebiet sich selbst zu überlassen. Was ist aber mit dem Tollwutinfektionsrisiko für Mensch und Tier bei uns? Sind die Auflagen hier gerechtfertigt und wer zahlt die Kosten? Wir haben beim Veterinäramt Ravensburg nachgefragt.

Hund, Katze und Frettchen werden gleichgestellt

Grundsätzlich gelten für das Mitbringen von Haustieren in die EU strenge seuchenrechtliche Bestimmungen – unter anderem zum Ausschluss der hoch ansteckenden Infektion mit Tollwut. Die EU hat wegen der aktuellen Situation vorübergehend eine Erleichterung für das Mitführen der Haustiere erlassen. Trotzdem muss wegen der Tollwutsituation in der Ukraine jeder Flüchtling, der mit Hund, Katze oder Frettchen in Deutschland einreist vorweisen, dass das Tier im Vorfeld bereits gegen Tollwut geimpft wurde.

Tollwutimpfung ist wichtig

„Es muss nachgewiesen werden, dass die Tiere einen wirksamen Impfschutz haben. Wer das nicht belegen kann, muss sein Tier einem Bluttest unterziehen. Hier wird dann festgestellt, wie viele Antikörper vorhanden sind. Ist das Ergebnis unzureichend, muss das Tier umgehend gegen Tollwut geimpft werden,“ so Dr. Peter Reithmeier – stellvertretender Leiter des Veterinäramts Ravensburg.

Wegen der Tollwutsituation in der Ukraine muss jeder Flüchtling, der mit Hund, Katze oder Frettchen in Deutschland einreist vorweisen, dass das Tier im Vorfeld bereits gegen Tollwut geimpft wurde.
Wegen der Tollwutsituation in der Ukraine muss jeder Flüchtling, der mit Hund, Katze oder Frettchen in Deutschland einreist vorweisen, dass das Tier im Vorfeld bereits gegen Tollwut geimpft wurde. (Bild: picture alliance / ZUMAPRESS.com | Sri Loganathan)

Infoblätter in ukrainischer Sprache

Da es für die Flüchtlinge selbst bei uns keine Registrierpflicht gibt, sind sie aufgefordert, die mitgereisten Tiere anzumelden. Dafür arbeitet das Veterinäramt Ravensburg aktuell an Merkblättern in ukrainischer Sprache. „Wir sind bemüht, eine möglichst verträgliche Lösung für alle zu finden, dürfen dabei aber den Schutz unserer eigenen Tiere und Bevölkerung nicht aus den Augen verlieren,“ so Reithmeier.

Ein Hund ist derzeit in Quarantäne

Im Landkreis Ravensburg gibt es aktuell nur einen ungeimpften ukrainischen Hund, der in Hausquarantäne ist. „Ein Grund für die extrem niedrige Zahl ist sicherlich die Tatsache, dass die Flüchtlinge lieber in größere Städte gehen. Sie setzen dort eine bessere Infrastruktur mit Schulen, Kindergärten und Ärzten voraus – wie im eigenen Land. Sie vergleichen unsere kleineren Gemeinden mit den Dörfern aus der Ukraine, wo es mit der allgemeinen Grundversorgung im ländlichen Bereich oft nicht so gut bestellt ist. Hier müssen wir dringend für mehr Aufklärung sorgen und zeigen, dass dies bei uns nicht so ist.“

Offene Tierheimplätze wurden abgeklopft

Da niemand genau sagen kann, wie viele mitgebrachte Haustiere bei uns landen werden und welcher Vierbeiner eventuell in Quarantäne muss, hat das Veterinäramt sicherheitshalber vorab Tierheime und Tierpensionen kontaktiert. Was viele nicht wissen: Das Gesetz schreibt vor, dass die Quarantänezeit drei Monate dauert.

Wenn bei einem Tier eine Quarantäne angeordnet wird, beträgt die Dauer 12 Wochen.
Wenn bei einem Tier eine Quarantäne angeordnet wird, beträgt die Dauer 12 Wochen. (Bild: Pixabay)

Wer trägt die anfallenden Kosten?  

Dr. Peter Reithmeier: „Eine Quarantänebox im Tierheim kostet beispielsweise für einen Hund mit Verpflegung 30 Euro pro Tag. Die Blutuntersuchung ist mit rund 80 Euro anzusetzen, dann noch die Tollwutimpfung mit ca. 30 Euro. Die Tierärzte und Labore unterstützen aktuell in großem Umfang und verlangen oft nichts, was aber auf Dauer nicht tragbar sein wird. Die Kosten der ganzen Notstandsmaßnahme werden aktuell von den Ministerien geklärt.“

Müssen unsere Tierbesitzer Angst vor der Einführung von Tollwut haben?

„Bei uns in Deutschland gibt es seit 2007 keine Tollwut mehr. Wenn ein Fall auftritt, stammte er von einem eingeführten Tier. In der Ukraine ist die Tollwut noch nicht ausgerottet. Bei Haustieren, die bisher in Familien gelebt haben und keinen Kontakt – beispielsweise zu einem Fuchs hatten – ist die Gefahr der Tollwut gering. Problematischer wird es für die Tierschutzorganisationen nach dem Krieg, wenn herrenlose Hunde und Katzen eingefangen werden müssen.“

Geringe Wahrscheinlichkeit der Ansteckung

Was ist, wenn bei einem Tier Symptome auftreten? „Dann muss das Tier sofort getötet werden.“ Tollwutrisiko: Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts liegt die Wahrscheinlichkeit bei etwa 1:300.000, so der Tierschutzbund Deutschland.

Allgemeine Infos

Tollwut ist nicht nur für Tiere sondern auch für den Menschen in der Regel eine tödlich verlaufende Virusinfektion – übertragen durch den Speichel erkrankter Tiere, wenn der Erreger durch Biss- oder Kratzwunden in die Blutbahn gelangt.