Nichts als leere Drohungen „EURO LOTTO ZENTRALE“: Vorsicht vor betrügerischen Anschreiben

Die Verbraucherzentrale warnt vor betrügerischen Anschrieben.
Die Verbraucherzentrale warnt vor betrügerischen Anschrieben. (Bild: picture alliance / dpa-tmn | Christin Klose)

Die Verbraucherzentralen warnen aktuell davor, sich nicht von betrügerischen Mahnbriefen einschüchtern zu lassen. Verschiedene Kanzleien fordern die Empfänger auf, Geld für einen Dienstleistungsvertrag zu bezahlen, der nie stattgefunden hat. Gedroht wird sogar mit Zwangsvollstreckung.

Mittels Lastschrift werden unberechtigterweise rund 390 Euro gefordert. Die Betroffenen hätten sich angeblich telefonisch für einen Dienstleistungsvertrag „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49″ angemeldet. Die Verbraucherzentralen raten, sich nicht einschüchtern zu lassen, nicht zu reagieren und diese unberechtigten Forderungen nicht zu bezahlen.

Aktuell erreichen die Verbraucherzentralen massenweise Anfragen zu Forderungsschreiben verschiedener erfundener Kanzleien wie etwa Schmidt und Kollegen aus München für angebliche Gewinnspiel-Anmeldungen. Die „EU-Collect AG“ aus Hamburg fordert sogar 398,50 Euro. 2021 hat die angebliche „PRO COLLECT AG“ aus Köln einen Betrag in Höhe von 272,46 Euro gefordert.

Identisch sind jedes Mal diese Merkmale:

  • Überschrieben ist das Forderungsschreiben mit „Vorgerichtliche Mahnung“.
  • Beigefügt ist ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat.

Dieses Formular können Sie allerdings nur per Fax oder QR-Code einreichen. Die Verbraucherzentralen raten, unseriöse und unberechtigte Forderungen nicht zu bezahlen. Mit dem Inkasso-Check der Verbraucherzentrale können Sie Forderungen kostenlos überprüfen.

Die Verbraucherzentralen raten, sich von solchen Schreiben nicht einschüchtern zu lassen und die unberechtigten Forderungen nicht zu bezahlen.
Die Verbraucherzentralen raten, sich von solchen Schreiben nicht einschüchtern zu lassen und die unberechtigten Forderungen nicht zu bezahlen. (Bild: Verbraucherzentrale)

Verträge für Lotterien sind nicht ohne schriftliche Bestätigung gültig

Angeblich ist durch eine telefonische Anmeldung und die Angabe von persönlichen Daten ein Dienstleistungsvertrag „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“ zustande gekommen. Die Absender drohen damit, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Zwangsvollstreckung durch Gerichtsvollzieher oder Pfändung der Bezüge einzuleiten.

Leere Drohungen 

Eine Pfändung ist ohne einen rechtskräftigen Titel wie einen Vollstreckungsbescheid oder ein Gerichtsurteil nicht möglich. Dass es sich bei diesen Zahlungsaufforderungen um Betrug handelt, ist auch daran zu erkennen, dass der Brief keine konkreten Angaben zum vermeintlichen Gläubiger enthält.

Betroffene sollten sich daher nicht einschüchtern lassen und die Forderung keinesfalls bezahlen!

Wichtig zu wissen: Man kann Verträge für Lotterien am Telefon schließen. Sie sind allerdings nicht ohne anschließende schriftliche Bestätigung gültig. Auf der Website der Verbraucherzentrale Brandenburg finden Sie neben Informationen zu betrügerischen Schreiben auch eine Schwarzliste zum Thema Inkasso. Darin sehen Sie Namen von Unternehmen und Nummern von Konten, auf die Sie kein Geld überweisen sollten.

Individuelle Beratung rund um das Thema bieten die örtlichen Beratungsstellen der Verbraucherzentralen an.

Wie erkenne ich, dass Schreiben nicht echt sind?

Recherchieren Sie im Internet. Dann finden Sie meist schon die ersten Ungereimtheiten. Wie etwa beim Schreiben der Anwälte Schmidt und Kollegen. Sitz der Kanzlei soll in der Maximilianstraße in München sein. Allerdings soll dort kein Postempfang stattfinden.

Damit sollen Sie als Betroffener davon abgehalten werden, sich schriftlich gegen die Forderung zu wehren. Ruft man die angegebene Telefonnummer an, wird darüber informiert, dass eine Mailbox aktiviert sei und man eine Nachricht hinterlassen könne. Eine Internetseite oder E-Mail-Adresse wird gar nicht erst angegeben.

Auch die angeblichen Hamburger Anwälte Patrick Mehl und Maik Kühne von der „EU-Online AG“ sind an der genannten Anschrift Neuer Wall 50 nicht über eine Internet-Recherche zu finden.

(Quelle: Verbraucherzentrale)