
Antrag der Stadt Riedlingen auf Ausnahmegenehmigung abgelehnt
Die Stadt Riedlingen hat bei der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Biberach einen Antrag auf Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme vom Verbot, Fortpflanzungs- und Ruhestätten der besonders geschützten europäischen Vogelart „Saatkrähe“ gestellt.