Befragung für den Mietspiegel in Singen startet

Befragung für den Mietspiegel in Singen startet
Bürgermeister Ralf Baumert aus Rielasingen-Worblingen (rechts) und Singens OB Bernd Häusler lassen einen gemeinsamen Mietspiegel erstellen. (Bild: Stadt Singen)

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Die Stadt Singen und die Gemeinde Rielasingen-Worblingen haben beschlossen, einen Mietspiegel zu erstellen. Hierzu wurde ein externes Beratungsinstitut – das EMA-Institut hinzugezogen. Bei der aufwendigen Erhebungsaktion werden im Zeitraum ab dem 13. Juni 2023 per Zufall ausgewählte, mietspiegelrelevante Haushalte angeschrieben. In Singen sind es 2.400 und in Rielasingen-Worblingen 600 Haushalte.

Die Beantwortung ist gemäß § 2 Mietspiegelreformgesetzt für die Befragten verpflichtend. Der ausgefüllte Fragebogen muss mit einem beigefügten Freiumschlag, fristgerecht an das mit der Mietspiegelerstellung beauftragte EMA-Institut für empirische Marktanalysen zurückgeschickt werden. Die Antwort ist kostenlos. Alternativ ist es möglich, die Befragung über einen verschlüsselten Link auf dem Fragebogen direkt online im Internet zu beantworten.

Dank eines Sprachmoduls ist der Fragebogen für den Mietspiegel außer in Deutsch auch in den Sprachen Englisch, Arabisch, Russisch, Italienisch und Türkisch verfügbar.

„Der Mietspiegel für Singen kann gerade mit Blick auf die Höhe der Mietpreise eine Transparenz sowohl für Mieter als auch für Vermieter in unserer Stadt sorgen“, betont Singens Oberbürgermeister Bernd Häusler. „Durch das neue Mietspiegelreformgesetz sind Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohner zur Erstellung eines qualifizierten Mietspiegels verpflichtet. Auch wenn wir als Stadt Singen diese Zahl an Einwohner noch nicht erreicht haben, jedoch kurz davorstehen, ist es sinnvoll den Mietspiegel jetzt schon vor der Erreichung der Marke von 50.000 Einwohnern zu erstellen“. Jedoch sei ein Mietspiegel keine Mietpreisbremse, sodass Mietsteigerungen weiterhin möglich seien“, erklärt Häusler.

Sein Amtskollege, Bürgermeister Ralf Baumert aus Rielasingen-Worblingen ergänzt: „Obwohl unsere Gemeinde Rielasingen-Worblingen zu den Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt gehört, verfügen wir bisher nicht über einen sogenannten Mietspiegel. Da die teuren Neubauwohnungen derzeit das Niveau der Vergleichsmiete stark nach oben drücken, werden diese Spielräume oft von den Vermietern genutzt, um die zum Teil niedrigeren Bestandsmieten anzuheben. Allein schon für die Bewertung eines Mietpreises für bezahlbarem und sozialem Wohnraum, der ca. 30 Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, halte ich einen Mietspiegel für wichtig und sinnvoll. Der Mietspiegel verleiht Rechtssicherheit, Transparenz und ist vor allem für die Bürgerschaft wichtig. Ich halte es auch für richtig, dass ein qualifizierter Mietspiegel nach zwei Jahren der Marktentwicklung angepasst und alle vier Jahre neu erstellt werden muss.“

Die Erstellung eines gemeinsamen Mietspiegels durch benachbarte Gemeinden wie im Falle der Gemeinde Rielasingen-Worblingen und der Stadt Singen hat den Vorteil, dass für ein großräumiges Gebiet Daten über die ortsübliche Vergleichsmiete zum selben Stichtag und nach denselben Methoden und Differenzierungen erhoben und ausgewertet werden.

Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete. Sie wird aus den üblichen Entgelten (geregelt in § 558 Absatz 2 BGB) gebildet, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde in den letzten sechs Jahren für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung vereinbart oder geändert worden sind.

(Pressemitteilung: Stadt Singen)