Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, weisen die Arbeitsgemeinschaft Fahrrad- und Fußgängerfreundliche Kommunen in Baden-Württemberg e.V. und das Straßenbauamt des Landratsamtes Konstanz auf Schutzstreifen für Fahrradfahrende hin.
Schutzstreifen bezeichnen einen Bereich am rechten Fahrbahnrand, der durch eine durchbrochene weiße Linie gekennzeichnet ist. Markierte Schutzstreifen sind ein Sicherheitsgewinn für alle Verkehrsteilnehmende: Radfahrende sind besser sichtbar und weichen weniger auf Bürgersteige aus, sodass sie den Fußverkehr nicht beeinträchtigen.


Daraus leiten sich fünf Regeln für ein sicheres Miteinander ab:
- Grundsätzlich ist der Schutzstreifen für Radfahrende reserviert. Der Autoverkehr darf ihn nur im Bedarfsfall überfahren, ohne dabei Radfahrende zu gefährden.
- Der Sicherheitsabstand beim Überholen von Radfahrenden beträgt innerorts mindestens 1,50 Meter und außerorts mindestens zwei Meter. Ohne einen ausreichenden Abstand darf nicht überholt werden, unabhängig davon, ob auf der Straße ein Schutzstreifen markiert ist oder nicht.
- Es ist nicht erlaubt, auf dem Schutzstreifen zu halten oder zu parken.
- Schutzstreifen dürfen nur in Fahrtrichtung benutzt werden.
- Radfahrende dürfen auf dem Schutzstreifen an der Ampel rechts an wartenden Autos vorbeifahren.
(Pressemitteilung: Landratsamt Konstanz)