Im Landkreis Biberach sind wegen der anhaltenden Hitze alle Grill- und Feuerstellen in den Wäldern gesperrt. Die Allgemeinverfügung gilt ab 26. Juni zunächst bis zum 31. Juli 2026.
Angesichts der anhaltenden Trockenheit und der hohen Waldbrandgefahr hat das Landratsamt Biberach alle Grill- und Feuerstellen in den Wäldern des Landkreises gesperrt. Die Allgemeinverfügung tritt am Freitag, 26. Juni 2026, in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Juli 2026.
Mit dem kalendarischen Sommerbeginn ist die Waldbrandgefahr deutlich gestiegen. Bereits zuvor hatte das Landratsamt auf die erhöhte Brandgefahr hingewiesen und zu besonderer Vorsicht aufgerufen. Die nun angeordnete Sperrung der Grill- und Feuerstellen soll dazu beitragen, Waldbrände zu verhindern.
Rauchverbot und gesetzliche Vorgaben
Offene Feuer und wildes Grillen sind im Wald sowie bis zu einem Abstand von 100 Metern zum Waldrand ohnehin gesetzlich untersagt. Zwischen März und Oktober gilt außerdem ein generelles Rauchverbot im Wald.
Die vorsätzliche oder fahrlässige Missachtung der Sperrung sowie Verstöße gegen das Rauchverbot stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit erheblichen Bußgeldern geahndet werden.
Auch außerhalb der gesperrten Feuerstellen sollten Besucher des Waldes die erhöhte Brandgefahr beachten. Das Landratsamt weist darauf hin, dass nicht auf trockenem Gras oder Waldboden geparkt werden sollte. Wer Rauch oder Feuer bemerkt, sollte umgehend die Notrufnummer 112 wählen und den Ort des Geschehens möglichst genau beschreiben.
Kreisforstamt appelliert an die Bevölkerung
„Die aktuelle Wetterlage ist bereits sehr belastend für die meisten Tiere und Pflanzen im Wald, ein Waldbrand würde zudem den bestehenden Wald schädigen, und Boden, Wasserhaushalt und Lebensräume massiv verändern. Damit es gar nicht erst zu Waldbränden kommt, braucht es die Aufmerksamkeit aller, die im Wald unterwegs sind: Bitte handeln Sie umsichtig und helfen Sie mit, unsere Wälder zu schützen“, sagt Karin Ott, Leiterin des Kreisforstamts.
Nach Angaben des Landratsamts trägt die Einhaltung der Regeln nicht nur zur Vermeidung von Bränden bei. Sie hilft auch dabei, das Ökosystem Wald mit seinen Tieren und Pflanzen zu schützen und für kommende Generationen zu erhalten.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamts wurde am 25. Juni 2026 auf der Internetseite des Landratsamts formell bekannt gemacht.
(Quelle: Stadt / Landratsamt Biberach)