Hohe Waldbrandgefahr Grill- und Feuerstellen im Landkreis Biberach bleiben gesperrt

Grill- und Feuerstellen im Landkreis Biberach bleiben gesperrt
Wegen der anhaltenden Trockenheit bleiben alle Grill- und Feuerstellen in den Wäldern des Landkreises Biberach bis zum 31. August gesperrt. (Symbolbild: Schlegelfotos / iStock / Getty Images Plus)
WOCHENBLATT
WOCHENBLATT

Die Grill- und Feuerstellen in den Wäldern des Landkreises Biberach bleiben wegen der anhaltenden Trockenheit bis zum 31. August 2026 gesperrt. Das Kreisforstamt hat die bestehende Allgemeinverfügung verlängert.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und Hitze bleibt die Sperrung aller Grill- und Feuerstellen in den Wäldern des Landkreises Biberach bestehen. Die Allgemeinverfügung, die am 26. Juni in Kraft trat, wurde bis Montag, 31. August 2026, verlängert.

Kreisforstamt warnt vor Waldbrandgefahr

Das Kreisforstamt bittet die Bevölkerung, insbesondere alle Waldbesucher, um höchste Vorsicht und aktive Mithilfe bei der Vermeidung von Waldbränden.

Die anhaltende Trockenheit hat die Waldbrandgefahr weiter erhöht. Die aktuelle Wetterlage stellt bereits eine große Belastung für Tiere und Pflanzen im Wald dar. Ein Brand würde nicht nur Mensch und Tier gefährden, sondern auch das betroffene Waldgebiet und sein Ökosystem langfristig schädigen.

Diese Regeln gelten im Wald

Das Kreisforstamt weist deshalb auf wichtige Verhaltensregeln hin. Rauchen, Grillen und offenes Feuer sind im und am Wald verboten. Zigarettenkippen oder andere glimmende Gegenstände dürfen nicht aus Fahrzeugen geworfen werden. Fahrzeuge sollten nicht auf trockenen Rasenflächen abgestellt werden, da heiße Fahrzeugteile Brände auslösen können. Wer Rauch oder Feuer bemerkt, sollte umgehend den Notruf 112 verständigen.

„Damit es gar nicht erst zu Waldbränden kommt, braucht es die Aufmerksamkeit aller, die im Wald unterwegs sind: Bitte handeln Sie umsichtig und helfen Sie mit, unsere Wälder zu schützen“, sagt Karin Ott, Leiterin des Kreisforstamts.

Die Allgemeinverfügung des Landratsamts wurde am 28. Juli 2026 auf der Internetseite des Landratsamts formell bekannt gemacht.

(Quelle: Landratsamt Biberach)

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.