Räumen und Streuen – Winterdienst ist auch Bürgerpflicht

Räumen und Streuen – Winterdienst ist auch Bürgerpflicht
Eine Person beim Schnee räumen mit einer Schneeschaufel auf der Straße und auf dem Gehweg. (Bild: picture alliance / Eibner-Pressefoto | Fleig)

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Weingarten – Der städtische Baubetriebshof ist gut auf einen möglichen Wintereinbruch vorbereitet. Was Bürgerinnen und Bürger jetzt wissen müssen.

Zum Räumen und Streuen verpflichtet sind nach der städtischen Satzung alle Straßenanlieger an öffentlichen Straßen, Plätzen und Wegen. Die Räum- und Streupflicht umfasst öffentliche Gehwege und in gleichem Maße auch Staffel- und Verbindungswege, sofern diese nicht ausdrücklich vom Winterdienst ausgenommen sind. Bei Straßenzügen ohne Gehweg ist ersatzweise ein Gehstreifen von einem Meter Breite am Straßenrand freizuhalten. Die genannten Wege sind von 7 Uhr morgens – an Sonn- und Feiertagen erst ab 9 Uhr – bis abends um 20 Uhr begehbar und rutschfrei zu halten.

Als Streumaterial sollten nach Möglichkeit nur abstumpfende Materialien wie Sand und Splitt verwendet werden. Letzteres steht im Baubetriebshof an der Lägelerstraße sowie in den im Stadtgebiet aufgestellten orangefarbenen Splittkästen kostenlos für Anlieger bereit. Der Einsatz von Streusalz sollte nach Möglichkeit auf besondere Gefahrensituationen wie Gefällstrecken, Treppen oder auftretendes Blitzeis beschränkt bleiben.

Die städtische Räum- und Streupflichtsatzung kann unter www.weingarten-online.de/winterdienst heruntergeladen werden.

Wie können Sie den Baubetriebshof im Winter unterstützen?

  • Bitte gewähren Sie unseren Räum- und Streufahrzeugen Vorfahrt und halten Sie die Fahrbahnmitte sowie Kreuzungsbereiche frei.
  • Parken Sie Ihr Auto möglichst nah am Fahrbahnrand, damit unsere Räum- und Streufahrzeuge problemlos durchfahren können. Ein Schneepflug ist 3,20 m breit – vergleichbar mit zwei nebeneinanderstehenden Pkw.
  • Räumen Sie den Schnee an den Gehwegrand und nicht auf die Straße, damit das Tauwasser problemlos ablaufen kann.
  • Wenn wir mit unseren großen Fahrzeugen und den angebrachten Pflügen die Straßen räumen, könnte wieder Schnee auf Ihrem frisch gereinigten Gehweg landen. Dies lässt sich leider nicht immer vermeiden, so dass ein erneutes Reinigen Ihres Gehweges erforderlich ist. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit.

(Pressemitteilung: Stadt Weingarten)