Öffentliche Stellen sind ab Montag für den Publikumsverkehr geschlossen

Öffentliche Stellen sind ab Montag für den Publikumsverkehr geschlossen
Symbolbild (Bild: OpenIcons)

WOCHENBLATT
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Bad Waldsee – Zur Gegensteuerung und zur Eindämmung der Infektionszahlen hat die Bundeskanzlerin zusammen mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer zum 2. November 2020  einen neuen Maßnahmenkatalog verabschiedet, der weitreichende und auch einschneidende Veränderungen nach sich zieht.

Ab Montag, 2. November, sind daher alle öffentliche Stellen, wie zum Beispiel Rathaus, Bürgerbüro, Sozialamt, Tourist-Information, Ortschaftsverwaltungen und Stadtarchiv für den Publikumsverkehr geschlossen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Die Mitarbeiter der Verwaltungen und Dienststellen sind für die Bürgerinnen und Bürger telefonisch und per Mail erreichbar, persönliche Termine sind nach vorheriger Vereinbarung weiterhin möglich.  Bezüglich der weiteren Einrichtungen wird die aktualisierte Corona-Verordnung des Landes abgewartet.   

Bürgermeister Matthias Henne bittet für diese Maßnahme um Verständnis und appelliert eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger: „Nehmen Sie das Coronavirus ernst. Aktuell steigen die Infektionszahlen und damit die Ansteckungsgefahr. Gehen Sie nicht leichtfertig mit Ihrer Gesundheit und der Gesundheit Ihrer Mitmenschen um. Bitte beachten Sie die Maskenpflicht beim Einkauf, im Öffentlichen Nahverkehr sowie auf unserem Wochenmarkt. Vermeiden Sie Ansteckungsrisiken. Achten Sie beim Zusammentreffen mit anderen Menschen auf die Abstands- und Hygieneregeln. Lüften Sie Räume regelmäßig und nutzen Sie die Corona-Warn-App.“

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Städtische Rehakliniken

Wie zu erwarten war, betreffen diese Beschlüsse der Regierung auch die Städtischen Rehakliniken in Bad Waldsee.

Konkret bedeutet dies, dass erneut die Therme, Sauna, Wellness, Cafeteria, das MTrain (nicht betroffen ist das medizinisch notwendige Training) ab Montag geschlossen werden und für diese Mitarbeiter/-innen Kurzarbeit angeordnet werden muss. Die Kurzarbeit wird vorsorglich für die Städtischen Rehakliniken bis zunächst 31.03.2021 angemeldet.

Erschwerend kommt hinzu, dass die schnelle Entwicklung der Pandemie sich leider auch spürbar auf die Belegungszahlen der städtischen Rehakliniken niederschlägt. So stellen die Kliniken seit mehreren Tagen fest, dass viele Patienten von der Gesamtsituation so verunsichert sind, dass diese ihre Rehamaßnahme nicht nur verschieben, sondern ganz absagen. Hinzu kommt, dass die Deutsche Rentenversicherung derzeit einen starken Antragsrückgang verzeichnet, der sich ebenfalls negativ auf die Patientenzahlen auswirkt.

Und sollten die Krankenhäuser auf Grund der Pandemiestufe 3 wieder auf elektive Operationen verzichten, hätte auch dies erhebliche Auswirkungen auf die Rehabilitation.

Die Betriebsleitung versucht mit Ruhe und Sachlichkeit diese schwierige Aufgabe zu meistern. Die Beschäftigten wurden entsprechend informiert und die Maßnahmen mit dem Personalrat angestimmt.