In dieser Woche ist Impfen ohne Termin bis 20 Uhr möglich

In dieser Woche ist Impfen ohne Termin bis 20 Uhr möglich
Das Kreisimpfzentrum Ummendorf beteiligt sich an landesweiter Aktionswoche gegen die Impfmüdigkeit / Symbolbild (Bild: Pixabay)

WOCHENBLATT

Ummendorf/Landkreis Biberach – Im Zuge der landesweiten Aktionswoche gegen die Impfmüdigkeit bietet das Kreisimpfzentrum Ummendorf in dieser Woche freies Impfen ohne Termin von Montag, 19. Juli bis Freitag, 23. Juli von 8.00 bis 20.00 Uhr an.

Neben den vielfältigen niederschwelligen Angeboten an denen das Impfzentrum mit seinen mobilen Teams beteiligt ist, wie beispielsweise dem Impfen auf dem Viehmarktplatz oder des Impfangebots für Schülerinnen und Schüler beruflicher Schulen, ist die verlängerte Öffnungszeit ein weiterer Baustein zu einer erfolgreichen Impfkampagne.

Die Verlängerung bis 20.00 Uhr richtet sich vor allem an berufstätige Personen, die nach Feierabend zum Impfen kommen möchten. Es besteht eine freie Auswahl an allen derzeit zugelassenen Impfstoffen. Besonders interessant dabei ist, dass mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson nur eine einzige Impfung benötigt wird und damit keine Zweitimpfung erforderlich ist.

Wie wichtig das Impfen ist, zeigen die derzeit in Europa wieder stark ansteigenden Inzidenzwerte. So hat der Inzidenzwert im Nachbarland Holland den Wert von 300 bereits wieder überschritten und die Lage entwickelt sich weiter dramatisch. Alleine bei einem Festival infizierten sich 1000 der 20000 Besucher. Dagegen und dass es nicht wieder zu drastischen Maßnahmen wie einem Lockdown und Schulschließungen kommt, hilft nur eine Erhöhung der Impfquote. Die Quote liegt bei den Erstimpfungen derzeit noch bei 58 % der Bevölkerung und sollte vor der nun erwarteten weiteren Welle sehr dringend kurzfristig gesteigert werden.

Das Gesundheitsamt erinnert daran, dass auch bei jüngeren Personen, wenn auch seltener, ein schwerer Verlauf der Coronainfektion und/oder Long-Covid auftreten kann. Eine Impfung schützt zuverlässig vor einem schweren Verlauf. Vollständig Geimpfte müssen im Kontaktfall zu einer positiv getesteten Person zudem nicht in Quarantäne gehen.

(Pressemitteilung: Landratsamt Biberach)