Tipp der Polizei Vorsicht Enkeltrick: Geänderter Telefonbucheintrag kann schützen

Vorsicht Enkeltrick: Geänderter Telefonbucheintrag kann schützen
Ist die Angabe Ihrer Anschrift im Telefonbuch wirklich notwendig? (Bild: Canva)

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Trickbetrüger nutzen die Einträge in Telefonbüchern, um gezielt Opfer für Telefonbetrugsstraftaten auszuwählen. Indem Sie Ihren Eintrag ändern, können Sie sich vor lästigen und gefährlichen Telefonanrufen schützen. Das geht ganz einfach mit einem kostenlosen Formular.

Die Täter suchen in Telefonbüchern gezielt nach Einträgen mit „alt klingenden“ Vornamen – oft ein Hinweis darauf, dass sich hinter dem Eintrag ältere Menschen verbergen. Auch eine sehr kurze Telefonnummer ist ein Hinweis darauf, dass der Anschluss schon längere Zeit besteht. Betrüger rufen diese Nummern gezielt an.

Vornamen im Telefonbuch abkürzen

Die Polizei empfiehlt deshalb: Lassen Sie Ihren Vornamen im Telefonbuchabkürzen (aus Herta Schmidt wird beispielsweise H. Schmidt) oder lassen Sie den Vornamen ganz weg. Überlegen Sie auch, ob die Angabe Ihrer Anschrift wirklich notwendig ist, und lassen Sie diese Angabe ggf. aus dem Telefonbuch streichen.

Auf der Seite der Polizeilichen Kriminalprävention kann zum Ändern eines Telefonbucheintrags das passende Formular (PDF) für den Telefonanbieter heruntergeladen werden – ebenso gibt es weitere Tipps.

Enkeltrick: Schützen Sie sich vor Telefonbetrug

  • Seien Sie misstrauisch, wenn sich Anrufer am Telefon nicht selber mit Namen melden. Raten Sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, ihren Namen selbst zu nennen.
  • Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen wie Schmuck an unbekannte Personen.

(Quelle: Polizeiliche Kriminalprävention)