Auch wenn ein Gericht die Abschusserlaubnis des Ministeriums bestätigt hat: Bis in die kommende Woche muss der Wolf auf der Hornisgrinde im Schwarzwald nicht um sein Leben fürchten. Der Grund dafür liegt im weiteren Vorgehen der Behörden.
Der Wolf im Nordschwarzwald soll nach Angaben des Umweltministeriums frühestens in der kommenden Woche bejagt werden. Zunächst wolle man abwarten, wie das Verwaltungsgericht Stuttgart seinen jüngsten Beschluss begründe, teilte ein Sprecher des Ministeriums mit. Erst danach werde entschieden, ob ein Team professioneller Jäger in der kommenden Woche eingesetzt werde.
Mit einem Abschuss am Wochenende sei nicht zu rechnen, sagte der Sprecher. In der Nationalpark-Region im Schwarzwald seien samstags und sonntags zu viele Ausflügler unterwegs. Deshalb könnten die Wolfsjäger an diesen Tagen ihren Auftrag ohnehin nicht ausführen.
Am Donnerstag hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart den Wolf im Nordschwarzwald zum Abschuss freigegeben, da sich das Tier mehrfach Menschen genähert habe. Damit bestätigte das Gericht die umstrittene Entscheidung von Umweltministerin Thekla Walker (Grüne).
Ausnahmegenehmigung bleibt wirksam
Die bis zum 10. März befristete Ausnahmegenehmigung bleibt damit bestehen. Der Abschuss des Tiers ist nach aktuellem Stand rechtlich zulässig, solange die Naturschutzinitiative e.V. als Klägerin keine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegt.
Sollte eine solche Beschwerde rechtzeitig und erfolgreich eingereicht werden, müssten die Wolfsjäger auf der Hornisgrinde ihre Einsätze erneut aussetzen. Bislang sei beim obersten Verwaltungsgericht des Landes keine Beschwerde der Initiative eingegangen, teilte eine Gerichtssprecherin mit.