Kirchengemeinden fordern Mitbestimmung „Kirche der Zukunft“ ohne nennenswerte Beteiligung der Basis

„Kirche der Zukunft“ ohne nennenswerte Beteiligung der Basis
Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat derzeit noch 1020 Kirchengemeinden. In anderen deutschen Bistümern wurden solche Strukturen bereits massiv zusammengeführt – das Erzbistum Freiburg reduzierte 2024 seine mehr als 1000 Pfarreien auf 36 Großpfarreien. Die Reform in Rottenburg-Stuttgart könnte ähnliche Dimensionen annehmen. (Symbolbild: pixabay)

Auf der Homepage der Diözese Rottenburg-Stuttgart wird ein Projekt beschrieben, wie die Kirche mit zukunftsfähigen Strukturen ausgestattet werden soll. Wörtlich: „Das Projekt ‚Seelsorge in neuen Strukturen‘ entwickelt Ideen für eine zukunftsfähige Seelsorge und rechtlich mögliche Modelle für neue Strukturen in größeren Raumschaften – wobei ‚Raumschaft‘ ein Arbeitsbegriff ist und einen pastoralen Raum umschreibt. Die veränderten Rahmenbedingungen wie heutige pastorale Bedürfnisse, Mitgliederrückgang, sinkende Finanzmittel und weniger pastorales Personal werden dabei berücksichtigt. Es stehen aktuell verschiedene Modelle zur Diskussion, wie die neuen Raumschaften gebildet und auch geleitet werden sollen. Die neuen Strukturen sollen vor allem im Bereich der Verwaltung Entlastung schaffen.

In den größeren Raumschaften soll kirchliches Leben vor Ort auch weiterhin in vielfältigen Formen und vernetzt bestehen: mit anderen kirchlichen und pastoralen Orten, wie etwa dem Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ), der Katholischen Erwachsenenbildung (KEB) oder den Katholik:innen anderer Muttersprachen (GKaM). Und auch zukünftig wird über verschiedene Formate die Möglichkeit gegeben, Verantwortung in der größeren Raumschaft wahrzunehmen.“

„Wir fühlen uns nicht ernst genommen“ – Gemeinden äußern Unmut

In einem Brief haben sich die Kirchengemeinderäte des Pfarrverbandes Riedlingen, Altheim, Waldhausen und Neufra zur Beteiligungs- und Rückmeldefrage an die Diözese gewandt. Im Brief wird darauf Bezug genommen, dass sich alle Kirchengemeinderäte am 23. September ausgetauscht haben. Hier in Auszügen die wichtigsten Botschaften an das Bischöfliche Ordinariat:

  1. Demnach fühlen sich die Gemeinden vor Ort nicht (wirklich) ernstgenommen und wertgeschätzt.
  2. Die Kirchengemeinderäte fordern ein Mitspracherecht nach dem Subsidiaritätsprinzip (größtmögliche Selbstbestimmung und Eigenverantwortung)
  3. Nach Einschätzung der Kirchengemeinderäte besteht aktuell keine erkennbare Notlage bei Personal und Finanzen. Einen ausscheidenden Diözesanrat mit einer so wichtigen Entscheidung zu befassen, wird als falsch angesehen, zumal der neue Diözesanrat vor vollendete Tatsachen gestellt würde. Gleichzeitig erinnern die Kirchengemeinderäte, dass Verwaltungen zentralisiert werden können, die Kirche aber ein Gesicht vor Ort braucht. Eine Fremdbestimmung durch die Diözese wird abgelehnt.
  4. Die Kirchengemeinderäte fordern, dass der Zeitplan gestoppt werden muss und fordern gleichzeitig die Verantwortlichen der Diözese auf, vor Ort zu kommen, um sich selbst ein Bild über die Gegebenheiten vor Ort zu verschaffen.

Darüber hinaus hat der Kirchengemeinderat in einer Gruppenarbeit festgehalten, was mit Blick auf die Gemeinden und deren Seelsorge unverzichtbar erscheint. Als wichtige Eckpunkte wurden dabei u.a. festgehalten:

  • Die Gemeinde ist das Fundament des Lebens vor Ort
  • Das Ehrenamt soll erhalten bleiben
  • Selbstbestimmung und Selbstverwaltung der Gemeinden
  • Vermögenswerte bei den Gemeinden belassen
  • Trägerschaften wie z.B. Sozialstation, Tagespflege und Kindergarten
  • Taufen, Erstkommunion, Hochzeiten, Beerdigungen etc.
  • Kooperationen mit örtlichen Vereinen
  • Analoge Seelsorge für die Menschen
  • Regelmäßige Gottesdienste
  • Demokratie auch in der Diözese
  • Der Zeitrahmen für das Projekt „Kirche der Zukunft“ wird als inakzeptabel bezeichnet.

Offene Sitzung des Diözesanrats am 28. November

Selbst diese guten Argumente verfangen wohl beim Bischöflichen Ordinariat nicht. Anders ist es kaum zu erklären, dass der scheidende Diözesanrat in seiner letzten Amtshandlung über das Projekt „Kirche der Zukunft“ abstimmen soll. Die öffentliche Sitzung findet dazu am 28. November ab 19.30 Uhr im Kloster Untermarchtal statt. Unter TOP 8 wird das Beteiligungsverfahren beraten. Weil sich nur 0,2 Prozent der Gläubigen beteiligt haben, stellt sich in der Tat die Frage, ob es nicht mehr Zeit für den Reformprozess braucht. Angesichts dieser geringen Beteiligung wäre eine Verschiebung der Entscheidung wohl sinnvoll, um eine wirkliche Beteiligung (gehört werden) der Christen in den Kirchengemeinden zu erreichen.

Hintergrund: Strukturreformen in der Kirche

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat derzeit noch 1020 Kirchengemeinden. In anderen deutschen Bistümern wurden solche Strukturen bereits massiv zusammengeführt – das Erzbistum Freiburg reduzierte 2024 seine mehr als 1000 Pfarreien auf 36 Großpfarreien.

Die Reform in Rottenburg-Stuttgart könnte ähnliche Dimensionen annehmen.

Mehr Infos gibt es hier: https://kirche-der-zukunft.drs.de/projekte-im-prozess-kirche-der-zukunft/seelsorge-in-neuen-strukturen.html