Illegale Graffiti: Sprayer haften 30 Jahre für den Schaden

Illegale Graffiti: Sprayer haften 30 Jahre für den Schaden
Wer einen Sprayer auf frischer Tat ertappt, sollte sofort die Polizei informieren (Notruf 110). (Bild: Canva)

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Sie prägen das Stadtbild und sind an fast jedem Bahnhof, Unterführungen und oft auch an Häusern zu finden: Illegal angebrachte Graffiti. Was viele nicht wissen: Die Sachbeschädigung ist kein Kavaliersdelikt und kann teuer werden. Die Polizei klärt auf und gibt Betroffenen Tipps.

Das Wichtigste zuerst: Wer mit 15 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird läuft Gefahr, bis zu seinem 45. Lebensjahr zur Kasse gebeten zu werden. Wem sein Eigentum beschädigt wird, sollte den Schaden schnell der Gebäudeversicherung, falls Versicherungsschutz besteht, melden.

Sprayer haften 30 Jahre für den Schaden

Das Sprühen auf nicht genehmigten Flächen stellt eine Sachbeschädigung im Sinne der §§ 303 und 304 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Dazu kommt oft auch noch ein verbotswidriges Betreten des Geländes, so dass zusätzlich ein Hausfriedensbruch im Sinne des § 123 StGB vorliegt.

Aufgrund der Sachbeschädigung kann der Geschädigte zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Und die zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber dem Täter bzw. Verursacher gelten 30 Jahre lang:

Kurz gesagt:

  • Illegale Graffiti sind Sachbeschädigungen,
  • die Verursacher machen sich schadenersatzpflichtig
  • und werden strafrechtlich verfolgt.

Was Eltern tun können

  • Klären Sie Ihr Kind über die Folgen illegaler Graffiti auf – vor allem darüber, dass es sich dabei um eine Straftat handelt und Schadensersatzansprüche entstehen.
  • Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Jugend- und/oder Kulturamt über alternative Kreativ- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche. Ähnliche Projekte bieten auch freie Träger der Jugendarbeit bzw. eingetragene Vereine an.
  • Zeigen Sie Ihrem Kind Alternativen für eine sinnvolle Freizeitgestaltung auf.
  • Suchen Sie in einer von Vertrauen und Respekt geprägten Atmosphäre ein Gespräch mit Ihrem Kind.

Wenn Sie Sprayer auf frischer Tat entdecken

  • Bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr und informieren Sie sofort über den Notruf 110 die Polizei.
  • Prägen Sie sich die Beschreibung des Täters (Aussehen, Kleidung, Besonderheiten usw.) ein. Falls Sie Hinweise geben können, wohin, wie bzw. womit der Täter geflüchtet ist, erleichtert das der Polizei die Ermittlungsarbeit. Tätermerkmale einprägen
  • Erstatten Sie in jedem Fall (auch wenn keine Sprayer erwischt wurden) umgehend Anzeige.
  • Sorgen Sie dafür, dass der Schaden fotografisch festgehalten wird und anschließend eine umgehende Beseitigung der Graffiti erfolgt.
  • Melden Sie den Schaden Ihrer Gebäudeversicherung, falls Versicherungsschutz besteht.
  • Spezialreiniger zur Beseitigung von Sprühlacken erhalten Sie im Fachhandel. Beachten Sie, dass diese auf ätzenden Säuremixturen basieren können und der Kontakt gesundheitsschädlich sein kann.

 Empfehlungen für Eigentümer von Gebäuden

Ein illegales Graffiti sollte so schnell wie möglich beseitigt werden, denn ist eine Wand erst einmal vollgeschmiert, zieht sie erfahrungsgemäß bald Nachahmer an. Einen absoluten Schutz vor Farbschmierereien gibt es nicht.

Das können Sie tun:

  • Licht in Kombination mit Bewegungsmeldern und aufmerksame Nachbarn schützen auch vor Sprayern. Tu was für gute Nachbarschaft.
  • Eine begrünte Fassade hält Sprayer fern. Eine grobe, unebene Oberfläche oder farbenfrohe Wände sind ungünstige Untergründe für Graffiti.
  • Maler-, Fassaden-, Gebäudereinigungs- und andere Fachfirmen bieten verschiedene Verfahren zum Schutz vor bzw. für die Beseitigung von Farbschmierereien an.

(Pressemitteilung: Polizeiliche Kriminalprävention)