Immer mehr Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, da das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt notwendige Daten automatisch an die Finanzverwaltung.
Entscheidend für die Steuerpflicht ist, ob die Rente den Grundfreibetrag von 12.096 Euro (im Jahr 2025) übersteigt. Den Betrag hat die Bundesregierung festgesetzt. Rentner, die 2025 in den Ruhestand gehen, müssen 83,5 Prozent ihrer gesetzlichen Rente versteuern. Die verbleibenden 16,5 Prozent bleiben als Rentenfreibetrag steuerfrei. Viele haben neben ihrer gesetzlichen Rente oft noch weitere steuerpflichtige Einkünfte wie Mieteinnahmen, Kapitaleinkünfte oder andere Renten.
Ab dem Jahr 2040 sind nur noch 9 Prozent Rente steuerfrei
Wer 2025 in Rente geht und 2026 18.000 Euro Rente erhält, sind 16,5 Prozent davon steuerfrei, also 2.970 Euro. Mit einer Jahresbruttorente von 24.000 Euro entsprich dies 3.960 Euro pro Jahr, so der Finanzexperte vom VermögensZentrum. Wer heute Anfang 50 ist und mit 67 in Rente gehen wird, hat einen viel niedrigeren Rentenfreibetrag. Bei einem Rentenbeginn 2040 sind nur noch neun Prozent der Rente steuerfrei.
Bis Ende Februar 2025 erhalten Millionen Rentner von der Deutschen Rentenversicherung die sogenannte Rentenbezugsmitteilung. Dieses Dokument wird an die Wohn- oder Meldeadresse verschickt und spielt eine wichtige Rolle bei der Steuererklärung, da sie steuerrelevante Daten erhält.
Kostenlose Bescheinigung ist möglich
Wie es von der Deutschen Rentenversicherung in einer Mitteilung heißt, gibt es bei der Steuererklärung jetzt für Rentner eine Erleichterung. Daten müssen nicht mehr selbst eintragen werden, sondern werden automatisch an die Finanzverwaltung übermittelt.
Die Eintragung ist jedoch sinnvoll, wenn man die Steuererklärung elektronisch abgibt und sich vorab das mögliche Ergebnis ausrechnen lassen möchte. Hierfür stellt die Deutsche Rentenversicherung auf Wunsch eine kostenlose Bescheinigung aus, die „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“. Den Rentenbeziehern, die diese schon einmal bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt haben, wird sie für das Kalenderjahr 2024 automatisch zugesandt. Soweit diese Bescheinigung erstmalig benötigt wird, kann sie im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/Steuerbescheinigung angefordert werden.
(Quelle: DRV/Presse/Vermögenszentrum)