Viele Menschen halten die Rente für nicht sicher. Einzelne Medien berichten zudem, dass der Regierung möglicherweise das Geld für die Rente ausgehen könnte und angeblich mehrere Millionen fehlen könnten. Dies hätte das Bundesfinanzministerium zu einem besonderen Schritt veranlasst. Was ist dran an diesen Schlagzeilen?
Die Deutsche Rentenversicherung benötigt keine zusätzlichen Gelder, heißt es in einer Mitteilung. Die Medien nehmen Bezug auf eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 150 Millionen Euro, die das Bundesministerium für Finanzen zur Erstattung von Leistungen zur Grundsicherung im Alter und Erwerbsminderung genehmigt hat.
Begriffe wurden gleichgesetzt
Dabei wurden in der Berichterstattung fälschlicherweise die Begriffe Grundsicherung und Rente gleichgesetzt. Die Grundsicherung ist aber keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist vielmehr eine Sozialleistung des Staates. Der Staat zahlt dabei Geld an Menschen, die sehr wenig Vermögen oder Einkommen haben.
Tatsächlich wird laut der Drucksache 20/13534 des Deutschen Bundestages die überplanmäßige Ausgabe benötigt, damit der Bund seine Verpflichtungen gemäß § 46a Absatz 1 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch gegenüber den Ländern erfüllen kann, die im jeweiligen Kalenderjahr entstandenen Nettoausgaben für Geldleistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zu 100 Prozent zu erstatten.
Über die Grundsicherung entscheiden die örtlichen Sozialämter
Entsprechende Leistungen werden von Grundsicherungsämtern ausgezahlt. Sie sollen den grundlegenden Bedarf von Personen sicherstellen, deren Einkünfte nicht für den notwendigen Lebensunterhalt reichen.
Weitere Infos gibt`s unter www.deutsche-rentenversicherung.de.
(Quelle: Deutsche Rentenversicherung)