Digitalisierung in Arztpraxen funktioniert noch nicht optimal

Digitalisierung in Arztpraxen funktioniert noch nicht optimal
Bisher haben digitale Anwendungen wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hauptsächlich bei Krankenkassen für effizientere Verwaltungsabläufe und damit zu Einsparungen geführt // Symbolbild. (Bild: ipopba/ iStock / Getty Images Plus)
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Die Digitalisierung in der ambulanten Versorgung sollte den Patienten, den niedergelassenen Ärzten sowie ihren Praxisteams dienen und einen sinnvollen Beitrag zur Verbesserung der medizinischen Versorgung leisten.

„Es muss für alle Beteiligten durch die Digitalisierung einen erkennbaren Mehrwert durch eine nutzerfreundliche und funktionstüchtige Technik geben“, fordern die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Karsten Braun und Dr. Doris Reinhardt.

Bisher keine Verbesserung im Praxisalltag

Bisher haben digitale Anwendungen wie die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) hauptsächlich bei Krankenkassen für effizientere Verwaltungsabläufe und damit zu Einsparungen geführt. Ein beträchtlicher Arbeitsaufwand liegt dagegen bei den Praxen, im Falle der eAU aber auch bei den Arbeitgebern. Auch beim E-Rezept sind die Prozesse noch nicht so gestaltet, dass sie eine dauerhafte Verbesserung im Praxisalltag bedeuten.

Das liegt in erster Linie an der noch nicht anwenderfreundlichen Ausgestaltung durch die Hersteller von Arztpraxissoftware. „Die niedergelassenen Ärzte sind nicht digitalisierungsfeindlich, doch für eine wirkliche Akzeptanz der Telematikinfrastruktur müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein“, betonen Braun und Reinhardt.  

Demonstrationen gegen unausgereifte Technik

Dazu gehört an erster Stelle eine vor Einführung ausreichend getestete Technik. „Unausgereifte Hard- und Software kostet Zeit, Geld und Nerven und führt letztlich zu Ablehnung“, so Braun. Es könne nicht sein, dass der Gesetzgeber dann auch noch mit Bußgeldern und Sanktionen drohe.

„Wenn die Telematikinfrastruktur nicht funktioniert, ist die Praxis lahmgelegt. Das ist Stress pur für das Praxispersonal. Und diese Zeit fehlt dann auch für die Versorgung der Patienten“, ergänzt Dr. Doris Reinhardt, stv. Vorstandsvorsitzende.  Auf der Protestveranstaltung der Ärzte- und Psychotherapeutenschaft in Berlin am 18.8.23 war die derzeitige Zwangsdigitalisierung der Praxen unter viel Applaus als „digitale Vergewaltigung“ bezeichnet worden.

Kritik am Digitalgesetz

Ziel der Politik muss sein, Ärzte sowie Psychotherapeuten als Verfechter und Multiplikatoren der Digitalisierung zu gewinnen. Reinhardt betonte, dass auch die Refinanzierung der notwendigen Hard- und Software für die Praxen „vollständig und kostendeckend“ erfolgen müsse. Die beschlossene Monatspauschale decke bei weitem nicht die Kosten, die den Praxen durch die Gesetze entstünden.

Bedenken äußerte KV-Vorstand Braun auch hinsichtlich der möglichen Verletzung der ärztlichen Schweigepflicht durch die elektronische Patientenakte und den Entwurf zum Digitalgesetz (DigiG). Dort ist die Weitergabe von Patientendaten für Forschungszwecke vorgesehen.

Dabei bestünden erhebliche Zweifel, ob derartige Patientendaten für Forschungszwecke verwendbar seien. Es bestehe große Gefahr, dass sich bei nicht mehr nachvollziehbaren Datenströmen Patienten ihrem Therapeuten gegenüber nicht mehr öffnen, insbesondere im Bereich der Psychotherapie.

Kurswechsel gefordert

Ein Kurswechsel bei der Digitalisierung ist deshalb auch Bestandteil des Forderungskatalogs aller KVen, der kürzlich in Berlin beschlossen wurde und auch von den KVBW-Vorständen voll unterstützt wird. Darin wird u.a. folgendes gefordert:

  • Eine Stärkung der elektronischen Patientenakte im Digital-Gesetz und im Gesundheitsdatennutzungsgesetz durch eine klare und einfache Zugangs- und Widerspruchsregelung.
  • Eine datengeschützte Patientensteuerung nach medizinischer und psychologischer Erforderlichkeit anstatt nach ökonomischen Interessen durch die gesetzlichen Krankenkassen.
  • Eine vollständige Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.

(Pressemitteilung: Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg)