Neuer Regierungschef, neues Wahlrecht – und vielleicht neue Kräfte im Parlament: Bei der Landtagswahl am 8. März 2026 steht Baden-Württemberg vor wichtigen Entscheidungen. Ein Überblick.
Seit 2011 führen die Grünen die Landesregierung in Baden-Württemberg. Für viele junge Menschen ist Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) der einzige Regierungschef, den sie kennen. Bei der Wahl am 8. März 2026 tritt er jedoch nicht erneut an – und damit könnte sich im Südwesten einiges ändern.
Was wird gewählt?
Mit zwei Kreuzen auf dem Stimmzettel bestimmen die Wählerinnen und Wähler die Zusammensetzung des Landtags für die 18. Wahlperiode. Diese dauert regulär von 2026 bis 2031. Aktuell stellen die Grünen mit 57 von 154 Abgeordneten die stärkste Fraktion. Die CDU verfügt über 43 Sitze. SPD und FDP kommen jeweils auf 18 Mandate, die AfD auf 17. Ein Abgeordneter ist fraktionslos.
Was wird nicht direkt gewählt?
Der Ministerpräsident wird nicht unmittelbar vom Volk bestimmt, sondern vom Landtag gewählt. Wer künftig in die Villa Reitzenstein einzieht, hängt daher von den Mehrheitsverhältnissen und möglichen Koalitionen ab. Realistische Chancen auf das Amt haben derzeit CDU-Landeschef Manuel Hagel und Grünen-Spitzenkandidat Cem Özdemir. Zwar stellt auch die AfD mit Landeschef Markus Frohnmaier einen Kandidaten, doch da keine andere Partei mit der AfD koalieren will, gelten seine Aussichten als äußerst gering.
Aufgaben des Landtags
Die Abgeordneten vertreten rund elf Millionen Menschen im Land und verabschieden Gesetze. Zuständig ist Baden-Württemberg unter anderem für Bildung, Innere Sicherheit und Justiz. Zudem beschließt der Landtag den Haushalt, kontrolliert die Regierung und wählt den Ministerpräsidenten.
Wer darf abstimmen?
Nach Schätzungen des Statistischen Landesamtes sind rund 7,7 Millionen Menschen wahlberechtigt. Wählen dürfen deutsche Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Land haben. Neu ist das Wahlalter: Erstmals dürfen auch 16- und 17-Jährige ihre Stimme abgeben.
Wie funktioniert das neue Wahlrecht?
Durch die Reform können die Bürgerinnen und Bürger nun zwei Stimmen vergeben – statt bislang nur einer. Mit der Erststimme wählen sie eine Person aus ihrem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme entscheiden sie über die Landesliste einer Partei. Diese Zweitstimme ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Parlament und damit entscheidend für die Machtverhältnisse.
Wer tritt an?
Die CDU schickt ihren Landes- und Fraktionschef Manuel Hagel ins Rennen. Der 37-Jährige könnte im Falle eines Sieges der jüngste Ministerpräsident des Landes werden. Für die Grünen kandidiert Cem Özdemir. Der 60-Jährige war unter anderem Bundestags- und Europaabgeordneter, Parteivorsitzender, Bundeslandwirtschaftsminister und nach dem Bruch der Ampel-Koalition kurzzeitig Bundesbildungsminister.
Die SPD tritt mit Andreas Stoch an, die FDP mit Hans-Ulrich Rülke. Die AfD geht mit Markus Frohnmaier ins Rennen, der jedoch nur im Falle eines Wahlsiegs ins Land wechseln würde. Auch die Linke hofft mit einem Spitzentrio erstmals auf den Einzug in den Landtag.
In Umfragen lag die CDU lange deutlich vorn. Kurz vor der Wahl holten die Grünen jedoch spürbar auf und näherten sich je nach Erhebung bis auf ein oder zwei Prozentpunkte an.
Welche Themen dominieren?
Für viele Wählerinnen und Wähler steht die wirtschaftliche Lage im Mittelpunkt. Unternehmen wie Mercedes-Benz, Porsche, Bosch oder ZF kündigen regelmäßig Stellenabbau an. Entsprechend spielt die Wirtschaft in allen Wahlprogrammen eine zentrale Rolle. Dahinter folgen die Themen Zuwanderung sowie Wohnen und Mieten.