„Bis zum 24. Januar gestellte Bau- und Sanierungsanträge werden mit 7,2 Milliarden gefördert“

„Bis zum 24. Januar gestellte Bau- und Sanierungsanträge werden mit 7,2 Milliarden gefördert“
MdB Dr. Anja Reinalter (Bündnis 90/Die Grünen) räumt ein, dass die kurzfristige Verkündung des Förderstopps für Häuslebauer ein Schock war. (Bild: picture alliance / Eibner-Pressefoto | EIBNER/DROFITSCH)

Vor kurzer Zeit hat Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, mit der Ankündigung, dass es keine Zuschüsse mehr für energiesparende Häuser gibt, für Entsetzen bei den Bau- und Sanierungswilligen gesorgt. Auch die Bauwirtschaft sah sich mit der Entscheidung, dass sämtliche Förderprogramme der staatlichen KfW-Bank für klimafreundliches Bauen und energieeffizientes Sanieren eingestellt werden, vor den Kopf gestoßen.

Habeck begründete diese Entscheidung damit, dass die vom Bund für die Förderung bereitgestellten Mittel ausgeschöpft sind, vor allem wegen des großen Andrangs auf das Neubau-Programm für das sogenannte Effizienzhaus 55. „Dies ist heute Standard“ betonte er. Mittlerweile werden Anträge, die bis 24. Januar eingereicht wurden noch bearbeitet, danach eingehende und weiter Vorhaben sollen jedoch mit anderen Programmen, die neu aufgelegt werden, gefördert werden.

Wir stellten MdB Dr. Anja Reinalter (Bündnis90/Die Grünen) zum Thema einige Fragen:

Frau Reinalter, Die kurzfristige Streichung der KfW-FÖRDERUNG hat Entsetzen und Wut bei Bauherren und der Bauwirtschaft geführt. Sehen Sie Vertrauen verspielt?

Ja, der Förderstopp war abrupt und für viele Häuslebauer ein großer Schock. Das verstehe ich. Es geht auch um Steuergelder, und die möchten wir nicht verspielen. Es brauchte diesen vorläufigen Förderstopp, um zu verhindern, dass die Kosten nicht aus dem Ruder laufen. Sonst hätten sich Milliarden in sehr großer Geschwindigkeit aufsummiert. Man hätte bei einem Weiterlaufen des Programms bis Ende Januar insgesamt 14 bis 15 Milliarden veranschlagen müssen (Stand: 19. Januar). Diese Steuergelder wären u.a. auch für Neubauprojekt-Standards geflossen, die schon längst Standards sind.

Die drei zuständigen Ministerien haben vereinbart, dass alle förderfähigen Anträge, die bis zum 24. Januar 2022 gestellt wurden, nach den alten Förderkriterien genehmigt werden sollen. Das macht ein Fördervolumen von 7,2 Milliarden insgesamt aus, von denen noch 1,8 Milliarden im Topf sind. Der Rest wird zusätzlich finanziert. Ich finde es bemerkenswert, wie schnell sich diese drei Ministerien einigen und eine Lösung finden konnten.

Wie soll die Energiewende gelingen, wenn Haussanierungen älterer Gebäude auf KfW 55 nicht mehr gefördert werden?

Es wird neue Sanierungsförderungen geben. So wird ein zum 31.12.2022 befristetes EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen aufgelegt. In Nachfolge der EH55/EH40-Förderung gibt es ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“, das spätestens ab 1.1.2023 beginnt. Wir setzen damit eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um. Zudem strebt die Bundesregierung den EH55 Standard gesetzlich zum 1. Januar 2023 an. Zum 1. Januar 2025 erfolgt die Angleichung der Neubau-Standards an den KfW-Effizienzhaus-Standard 40.

Für den sozialen Wohnungsbau will die Bundesregierung mit den Ländern ein Förderprogramm außerhalb der KfW-Förderung aufbauen. Klimaschutzmittel sollen nicht für den Wohnungsbau zweckentfremdet werden.

Wäre die Überplanung älterer Baugebiete (mit Altbauten und entsprechend schlechten Energiewerten) nicht sinnvoller, als ständig neue Flächen dafür auszuweisen?

Innenraumverdichtung ist sinnvoll und in vielerlei Hinsicht auch dringend notwendig. Ich kenne aber auch die praktischen Umsetzungsprobleme in den Dörfern und kleineren Städten. So sind beispielsweise bei der jetzigen Markt- und Zinslage nur wenige Hausbesitzer bereit, sich von ihren Liegenschaften zu trennen, auch wenn diese ungenutzt sind.

Um den Flächenverbrauch für Siedlungs- und Verkehrszwecke auf das 30-ha-Ziel bis spätestens 2030 zu reduzieren, werden wir Anreize setzen, Fehlanreize vermeiden und durch wirksame Initiativen Versiegelung reduzieren. Auch Renaturierung und der Erhalt von C02-Senken wie dem Federseeried stehen in diesem Zusammenhang.