Kein Anspruch auf „Hitzefrei“ Arbeiten bei über 30 Grad: Das sind die Pflichten der Arbeitgeber

Arbeiten bei über 30 Grad: Das sind die Pflichten der Arbeitgeber
Bei Sommerhitze im Büro helfen oft nur Ventilator, Wasser und flexible Arbeitszeiten – ein gesetzlicher Anspruch auf Hitzefrei besteht nicht. (Symbolbild: CentralITAlliance // iStock / Getty Images Plus)
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Sonne satt, Temperaturen über 30 Grad – während viele Menschen bei diesem Wetter am liebsten ins Schwimmbad oder an den Badesee fahren würden, geht für zahlreiche Beschäftigte der Arbeitsalltag ganz normal weiter.

Doch wie lässt sich die Sommerhitze im Büro oder in der Werkhalle ertragen? Eva Schönmetzler, Rechtsexpertin der IHK Schwaben, erklärt, welche Regeln gelten – und warum „Hitzefrei“ im Unternehmen keine Option ist.

Klare Richtwerte für hohe Temperaturen

„Der Gesetzgeber sieht Hitzefrei am Arbeitsplatz nicht vor“, stellt Schönmetzler klar. Stattdessen gelten Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Diese besagen: Die Raumtemperatur am Arbeitsplatz soll dauerhaft 26 Grad nicht überschreiten. „Sonst ist das Unternehmen angehalten, Maßnahmen zur Temperaturregulierung zu ergreifen“, so Schönmetzler.

Wird es im Raum heißer als 30 Grad, sind Arbeitgeber sogar verpflichtet, aktiv gegenzusteuern – etwa durch technische Maßnahmen, angepasste Arbeitszeiten oder zusätzliche Pausen. Doch selbst wenn die Temperaturen trotz aller Bemühungen weiter steigen, gilt laut Schönmetzler: „Wenn die Temperaturgrenze trotz aller Maßnahmen überschritten wird, dürfen die Beschäftigten trotzdem nicht einfach nach Hause gehen.“

Flexible Lösungen gegen die Hitze

Ein Gespräch zwischen Führungskräften und Beschäftigten kann helfen, individuelle Lösungen zu finden. „Insbesondere Unternehmen, die die Möglichkeit haben, den Betriebsablauf flexibel zu gestalten, könnten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern anbieten, Gleitzeit und Arbeitszeitkonten zu nutzen“, empfiehlt Schönmetzler. So sei trotz Arbeitsverpflichtung ein Nachmittag am See oder Pool vielleicht doch drin.

Auch kleine Maßnahmen könnten große Wirkung zeigen – etwa Ventilatoren am Arbeitsplatz oder eine kühle Erfrischung zwischendurch. „Ein Tischventilator oder ein Eis könnten dazu beitragen, dass Beschäftigte einen kühlen Kopf bewahren“, so die IHK-Expertin.

Dieser Beitrag wurde unter Mitwirkung eines KI-Systems erstellt und von der Redaktion geprüft.

(Quelle: Industrie- und Handelskammer Schwaben)