Steigende Anzahl an Hunden: Hundehalter haben auch Pflichten

Hundetüten können an über 30 verschiedenen Standorten im Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile kostenlos gezogen werden.
Hundetüten können an über 30 verschiedenen Standorten im Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile kostenlos gezogen werden. (Bild: Stadtverwaltung Biberach)

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Biberach – Die Zahl der in Biberach gemeldeten Hunde hat im Jahr 2020 stark zugenommen. Das erhöht auch das potenzielle Konfliktpotenzial. Nicht jeder Hundehalter ist sich bewusst, dass die Haltung eines Hundes auch mit Pflichten verbunden ist. Bei der Stadtverwaltung gehen regelmäßig Beschwerden wegen nicht angeleinter Hunde und unaufgeräumter Hundehaufen ein. Die Stadtverwaltung appelliert im Sinne eines rücksichtsvollen Umgangs miteinander an alle Hundehalter, ihre Pflichten wahrzunehmen. 

Es ist vermutlich Corona und der Tatsache geschuldet, dass sich das Leben vieler seit dem vergangenen Jahr vermehrt im häuslichen Umfeld abgespielt hat. Man hat mehr Zeit, sucht einen Gefährten, der auch noch Bewegung an frischer Luft verschafft oder einen Spielgefährten für die Kinder: ein Hund wird angeschafft. 151 Hunde wurden im vergangenen Jahr beim Kämmereiamt der Stadt Biberach neu angemeldet. Im Vergleich zu den Vorjahren ist dies ein starker Anstieg. In den Jahren 2017 bis 2019 lag die Zahl der Neuanmeldungen bei rund 100 jährlich. 2016 wurden 74 Anmeldungen registriert, 2015 lediglich 66. Insgesamt waren zum Ende des Jahres 2020 965 Hunde in Biberach gemeldet. Wer einen Hund hält, trägt Verantwortung für das Tier und muss sich an gesellschaftliche Spielregeln halten.

Hierzu zählt die Anleinpflicht im Innenbereich. Die Polizeiliche Umweltschutzverordnung legt fest, dass im Innenbereich (Gebiete, in denen ein Bebauungsplan besteht sowie im Zusammenhang bebaute Ortsteile) Hunde auf öffentlichen Straßen und Gehwegen an der Leine zu führen sind. Im Außenbereich dürfen Hunde nur in Begleitung einer Person, die durch Zuruf auf das Tier einwirken kann, frei umherlaufen. Ein Verstoß gegen die Anleinpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belangt werden.

Auf Kinderspielplätze oder Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.

Bezüglich der Hinterlassenschaften von Hunden hat der Halter oder Führer des Hundes dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, in Grün- und Erholungsanlagen oder auf fremden Grundstücken verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist vom Halter oder Führer unverzüglich zu beseitigen. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße von 50 bis 150 Euro geahndet werden kann. Verantwortungsvolle Hundebesitzer steuern eine der über 30 Hundetoiletten im Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile an, an welchen die Tüten kostenlos gezogen werden können. Zudem sind die Tüten im Rathaus und den Ortsverwaltungen zu den jeweiligen Öffnungszeiten erhältlich Mit einer Tüte kann das große Geschäft der Hunde hygienisch aufgenommen und ordnungsgemäß in öffentlichen Abfallbehältern oder zu Hause im Mülleimer entsorgt werden. Die gefüllten Tüten in die Landschaft zu werfen oder liegen zu lassen, ist keine Lösung.

Hundehalter müssen überdies für ihren Hund Hundesteuer bezahlen und den Hund innerhalb eines Monats ab Beginn der Hundehaltung bei der Stadtverwaltung anmelden. Auch die Abmeldung muss innerhalb eines Monats erfolgen und die Hundesteuermarke zurückgeben werden. Wer seinen Hund nicht oder verspätet an- oder abmeldet muss mit einem Bußgeld rechnen.

Information:

Die An- und Abmeldeformulare für die Hundesteuer finden sich auf der städtischen Homepage www.biberach-riss.de unter dem Suchbegriff „Hundesteuer: Anmeldung, Abmeldung, Befreiung“. Weitere Fragen zum Thema An- und Abmeldung werden telefonisch unter 51-278 beantwortet. Bei Fragen zur Polizeilichen Umweltschutzverordnung hilft das Ordnungsamt unter Telefon 51- 574 gerne weiter.

(Pressemitteilung der Stadt Biberach)