Klare Regeln für die Nutzung von E-Scootern und Pedelecs

Die Nutzung der E-Scooter und Peldelecs der Firma TIER in Friedrichshafen ist ab einem Mindestalter von 18 Jahren möglich.
Die Nutzung der E-Scooter und Peldelecs der Firma TIER in Friedrichshafen ist ab einem Mindestalter von 18 Jahren möglich. (Bild: TIER Mobility SE)

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Die Firma TIER stellt in Friedrichshafen 250 E-Scooter und 200 Pedelecs zum Ausleihen zur Verfügung. Für die sichere Nutzung des Sharing-Angebotes und zur Wahrung eines geordneten Stadtbildes bestehen klare Regeln.

Die Nutzung der E-Scooter und Peldelecs der Firma TIER in Friedrichshafen ist ab einem Mindestalter von 18 Jahren möglich. Weder für E-Scooter noch für Pedelecs besteht eine Führerscheinpflicht. Die angebotenen E-Scooter sind jedoch unabhängig vom Gesamtgewicht nur für eine Person zugelassen.

Die Stadt Friedrichshafen empfiehlt allen Nutzern des Leihangebotes, während der Fahrt einen geeigneten Helm zu tragen.

Freigegebene Flächen und Wege

Mit E-Scootern und Pedelecs dürfen alle öffentlichen Flächen – wie Radwege und Radfahrstreifen – genutzt werden, die für den Radverkehr freigegeben sind. Wenn es keine für den Radverkehr ausgewiesene Flächen gibt, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf reinen Gehwegen ist das Fahren mit E-Scootern und Pedelcs untersagt.

Mit Ausnahme der Wilhelmstraße und der Goldschmiedstraße ist die Friedrichshafener Fußgängerzone für E-Scooter und Pedelecs – wie auch für den Fahrradverkehr –  freigegeben. Die Uferstraße hingegen ist von April bis einschließlich September weiterhin nur dem Fußgängerverkehr vorbehalten.

Promillegrenze beachten

Da E-Scooter als Kraftfahrzeuge eingestuft werden, gelten hier die Straf- und Bußgeldregelungen zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr und somit auch die 0,5-Promille-Grenze gemäß § 24a des Straßenverkehrsgesetzes. Zudem ist das Fahren mit E-Scootern bereits ab 0,3-Promille strafbar, wenn eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr nicht mehr gewährleistet ist. Für unter 21-Jährige und Führerscheinneulinge in der Probezeit gilt auch hier die 0,0-Promille-Grenze.

Pedelecs hingegen werden wie Fahrräder behandelt. Hier gelten die Regelungen für den Radverkehr sowie die 0,3-Promille-Grenze bei entsprechenden Auffälligkeiten oder Unfällen.

Die Stadt Friedrichshafen empfiehlt die Nutzung der E-Scooter und Pedelecs nur im nüchternen Zustand.

Sicheres Parken

An häufig frequentierten Orten wurden Parkzonen eingerichtet. Zur Erhaltung eines geordneten Stadtbildes sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit appelliert die Stadtverwaltung an die Nutzer des Leihangebotes, die eingerichteten Parkzonen zu nutzen. Die Nutzung der Parkzonen wird mit Freiminuten für die nächste Fahrt belohnt. Das Abstellen in Verbotszonen ist nicht möglich.

Nach jeder Fahrt wird zudem ein Bildbeweis über das ordnungsgemäße Abstellen der Fahrzeuge über die TIER-App angefordert. Umgefallene Fahrzeuge werden automatisch an TIER gemeldet und schnellstmöglich entfernt.

Kontakt zu Anbieter und Stadtverwaltung

Unsachgemäß abgestellte E-Scooter oder Pedelecs können telefonisch unter 030 56838651 oder per Mail an [email protected] an TIER gemeldet werden. Auch über die TIER-App kann direkt Kontakt zum Anbieter aufgenommen werden.

Allgemeine Fragen zum Sharing-Angebot werden außerdem von der Stadtverwaltung unter der Telefonnummer 07541 203-2128 oder per Mail an [email protected] beantwortet.

(Pressemitteilung: Stadt Friedrichshafen)