Vor knapp zwei Jahren berichtete Wochenblatt-Media über die Probleme mit etlichen Fahrzeuglenkern, die ebenfalls den Verbindungsweg von der Grüninger Siedlung Richtung Altheim nutzen. Auch wurde im Bericht über die Schwierigkeiten der Radfahrer berichtet, die mit der Steigung an der zu überquerenden Landstraße L275 kämpfen müssen. Nun haben wir einen neuen Blick auf die aktuelle Situation geworfen. Ins Visier gerieten dabei auch der schmale Weg entlang der L275 (Landstraße Riedlingen-Gammertingen) und der Fuß- und Radfahrer-Weg von der Grüninger Siedlung (Berliner Straße) Richtung Grüningen.
Verbindungsweg nach Altheim
Nach wie vor schwierig ist die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer, die öfters zwischen der Grüninger Siedlung und Altheim auf dem Verbindungsweg unterwegs sind, weil einige motorisierte Verkehrsteilnehmer mit einer unangemessen hohen Geschwindigkeit unterwegs sind. Nach wie vor stellt sich die Frage, ob nicht eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung möglich wäre, um die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer auf diesem Verbindungsweg zu erhöhen.
Kreuzung weiter eine Gefahrenquelle
Der Übergang L 275 – Querung Feldweg 346/1 zu GVS 672 (nach Altheim) ist nach wie vor gefährlich, weil sich die Radfahrer, oft aus dem Stand, einen kurzen, aber steilen Anstieg zur Landstraße hinaufkämpfen müssen. Es gibt zudem auf der L 275 keinerlei Geschwindigkeitsbegrenzung. Warnschilder, die motorisierte Verkehrsteilnehmer auf querende Radfahrer hinweisen: Fehlanzeige! Nicht verwunderlich, dass es hier schon Unfallopfer gab. Auf eine aktuelle Nachfrage antwortete Bürgermeister Marcus Schafft (Riedlingen): „Es gab im Thema seinerzeit eine Verkehrsbetrachtung, die keinen unmittelbaren Handlungsbedarf ergab. In der extern erstellten Radwegeplanung der Stadt ist die Maßnahme auch nicht priorisiert. Allerdings ist im Umfeld ein B-Plan-Verfahren am Laufen. Hierfür habe ich mir das Thema vorgemerkt, um ggf. Verbesserungen anzustoßen.“
Damalige Empfehlungen nicht umgesetzt
Vor zwei Jahren klangen die Auskünfte noch anders. Damals wurden noch als Reaktion auf die Gefahren des Übergangs, Warnschilder (Gefahrenzeichen 138 und Zusatzzeichen 1000-30, Radfahrer kreuzen) an das Straßenamt angeordnet. Zudem wurde der Stadt empfohlen, die Einmündungen der Feldwege so umzugestalten, dass Radfahrer nicht bergauf anfahren müssen. Schafft teilte damals mit: „Die Stadt prüft diese Maßnahmen im Rahmen der Radwegekonzeption.“ Leider wurden diese Absichtserklärungen bis heute nicht umgesetzt.
Konflikt Radfahrer und Fußgänger
Von der Fahrschule Panzer bis zur Schutzengelkapelle (Grüningen) und nach dem Übergang (Einfahrt Grüningen) weiter bis zum Friedhof Grüningen, führt ein schmaler Weg, der bevorzugt von Radfahrern und Fußgängern benutzt wird. Der Weg ist mit etwa 1,2 Metern recht schmal und ist für Begegnungen von Fußgängern und Radfahrern ungeeignet. Für Fußgänger wird es besonders unangenehm, wenn ihnen Radfahrer mit hohem Tempo begegnen und dabei weiter eifrig in die Pedale treten. Noch enger wird es, wenn ein Radfahrer Seitentaschen mitführt, kommt gar eine Familie mit Fahrradanhänger angeradelt, bleibt dem Fußgänger nur noch das Gelände, um Kollisionen zu vermeiden. Sehr eng wird es auch, wenn ältere Mitbürger mit dem Rollator unterwegs sind, oder jungen Familien mit Kinderwagen den Weg benutzen. Die Zustände sind mindestens schwierig bis nahezu unhaltbar.

Wir fragten beim Allgemeinen Deutscher Fahrrad-Club e.V. (ADFC) nach, wie er die gemeinsame Nutzung dieses Weges durch Fußgänger und Radfahrer beurteilt. Die Antwort von Stephanie Krone (Pressesprecherin Bund) dazu: „Laut der „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) sollen gemeinsame Fuß- und Radwege eine Breite von 2,50 Meter nicht unterschreiten. Die ERA beschreiben auch viele Ausschlusskriterien, wo gemeinsame Fuß- und Radwege nicht angelegt werden sollen, z.B. überdurchschnittlich hohe Nutzung des Seitenraums durch besonders schutzbedürftige Fußgänger (z. B. Menschen mit Behinderungen oder Mobilitätseinschränkungen, Kinder), Hauptverbindungen des Radverkehrs, starkes Gefälle (> 3 %).“
Pressesprecher Tobias Husung (Landesverband BW) legte nach: „Der ADFC setzt sich für ein respektvolles Miteinander im Verkehr zwischen allen Verkehrsteilnehmenden ein. Radfahrende sollten bei Begegnung natürlich ihr Tempo drosseln und sich den Zufußgehenden gegenüber respektvoll verhalten, sodass alle gleichermaßen sicher, komfortabel und unverletzt ihren Weg fortsetzen können. Gleichzeitig möchten wir als ADFC aber auch für die Perspektive der Radfahrenden werben, die ohne Unterbrechungen, Bremsen etc. gerne Radfahren möchten, sowohl im Alltag als auch in ihrer Freizeit. Insbesondere dann wird das Fahrrad als Verkehrsmittel fürs Pendeln attraktiv, wenn der Weg eben unterbrechungsfrei, zügig und konfliktfrei zurückgelegt werden kann. Für die Radfahrenden auf diesem Weg ist dieser Begegnungsverkehr mindestens genauso blöd wie für die Zufußgehenden. Wir nehmen zwar an, dass der Weg nicht benutzungspflichtig ist (kein blaues Schild für Radfahrende dort steht), doch die Geschwindigkeit wird auf der anliegenden Landstraße ja wahrscheinlich bei 70 oder 100 liegen, sodass auch Radfahrende aus Angst auf den schmalen Weg gedrängt werden. Denn letztendlich müssen wir uns hier (wie so oft) eher die Frage stellen: Wieso müssen sich Radfahrende und Zufußgehende überhaupt diesen schmalen Weg teilen, während der Autoverkehr ungehindert zwischen den Orten fahren kann? Wieso muss der Konflikt auf den Rücken von Radfahrenden und Zufußgehenden ausgetragen werden? Denkbar wäre zum Beispiel auch eine Geschwindigkeitsreduktion auf der Straße, damit Radfahrende wieder sicher auch im Mischverkehr fahren können.“
Die Bilder des Weges entlang der L 275 (Riedlingen – Gammertingen) zeigen eindrücklich, dass er zu schmal und nicht als Fußgänger- und Radfahrerweg gekennzeichnet ist.
Neues Problem: Motorroller aller Art
In letzter Zeit hat sich die Situation auf diesem „Wegle“ weiter zugespitzt. Mittlerweile haben sich die Lenker von Mofas, Motor- und E-Rollern diese bequeme Route ausgesucht. Fußgänger sind auch hier die Leidtragenden. Stellt man diese Verkehrsteilnehmer zur Rede, verweisen sie auf das kleine Versicherungskennzeichen, die gedrosselte Geschwindigkeit der Zweiräder und darauf, dass nirgends ein Schild nach StVO 240 (Gemeinsamer Geh- und Radweg) aufgestellt ist. Das stimmt leider. Auf keinem der Abschnitte ist ein solches Schild angebracht. Dafür massenweise Hinweis-Schilder für Hundehalter, wann sie ihren Hund anleinen müssen und wann nicht. Über die Einmündungen der L275 gilt beispielsweise keine Leinenpflicht, danach aber sofort wieder. Wer will das verstehen? Eines ist jedoch sicher: Die Situation auf diesem hochfrequentierten Weg muss zeitnah verbessert werden.
Auf dem Verbindungsweg Berliner Straße (Riedlingen) nach Grüningen dürften nur Fußgänger und Radfahrer unterwegs sein. Die Realität sieht leider anders aus
Verbindungsweg nach Grüningen
Von der Berliner Straße abgehend führt ein ausreichend breiter Verbindungsweg nach Grüningen. Radfahrer und Fußgänger haben genügend Platz. Doch auch hier haben sich unerfreuliche Entwicklungen eingeschlichen. Obwohl hier die Ausschilderung darauf hinweist, dass nur Fußgänger und Radfahrer diesen Weg nutzen dürfen, haben sich Stück für Stück motorisierte Verkehrsteilnehmer ein „Fahrrecht“ erworben. Mittlerweile fahren Verkehrsteilnehmer mit ihren Mofas, Rollern aller Art, ausgewachsenen Motorrädern und auch Autos. Eigentlich ein Unding, denn die Ausschilderung verbietet ja diese Fahrten. Falls der Stadtverwaltung die Expertise zu den genannten Wegen fehlen sollte, dann wäre es nicht ungeschickt beim Bauhof nachzufragen. Dort kennt man die Lage der Dinge ganz genau.
Es wird Zeit, dass die Stadt endlich ihr Verkehrs- und Radwegekonzept nicht nur umsetzt, sondern auch durchsetzt! Weitere zwei Jahre darf das aber nicht mehr dauern.



