Fußgänger und Radfahrer, die öfters zwischen der Grüninger Siedlung und Altheim auf dem Verbindungsweg unterwegs sind, können ein Lied davon singen, wenn sie von motorisierten Verkehrsteilnehmern passiert werden. Einige dieser motorisierten Nutzer des Weges, sind mit einer unangemessen hohen Geschwindigkeit unterwegs. Bereits vor zwei Jahren fragte das Wochenblatt bei Bürgermeister Marcus Schafft nach, ob nicht eine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung möglich wäre, um die Sicherheit der Fußgänger und Radfahrer auf diesem Verbindungsweg zu erhöhen. Die vor einem Jahr erfolgte Nachfrage zum Stand der Dinge ergab keine Rückmeldung. Nach einer weiteren Erinnerung vor wenigen Tagen gab Schafft überraschend schnell Antwort.
Er äußerte sich auch zur Zufahrt zum Ruheforst (Österberg) und zur Querung der Kreuzung L275/ Gemeindeverbindungsweg Riedlingen-Altheim (L 275 –Querung Feldweg 346/1 zu GVS 672), die am 22. November 2022 bei einer Verkehrsschau unter die Lupe genommen wurde.
Schwer nachvollziehbare Auskunft
Zum Gemeindeverbindungsweg Riedlingen – Altheim teilte Schafft mit: „Hinsichtlich des Gemeindeverbindungsweges gibt es keine aktuellen Beschwerden. Auch sind keinerlei Unfälle gemeldet. Die seinerzeitige Abstimmung mit der Gemeinde Altheim ergab daher keinen Handlungsbedarf.“ Diese Aussage deckt sich wohl kaum mit den Erfahrungen, die Fußgänger und Radfahrer auf dieser Strecke immer wieder machen.
Kreuzung als Gefahrenquelle
Zum Übergang L 275 – Querung Feldweg 346/1 zu GVS 672 teilte Schafft mit: „Die sichere Querung von Radfahrern und Fußgängern war bereits am 16. November 2021 Thema der Verkehrsschau. Anlass war ein tödlicher Unfall mit einem Pedelec-Fahrer. Nachdem die Sichten in beide Fahrtrichtungen ausreichend waren und keine Geschwindigkeitsbeschränkung in Betracht kommt, wurde der Stadt empfohlen, zu prüfen, ob bauliche Maßnahmen möglich sind. Das Regierungspräsidium (RP) hat seinerseits bauliche Maßnahmen abgelehnt.“
An der Querungsstelle haben sich, so teilte Schafft mit, seit 2020 drei Unfälle mit Pedelec-Fahrern ereignet: „Alle waren 74 Jahre und älter, zwei von ihnen fuhren aus dem Stillstand in den Kreuzungsbereich ein, so auch der tödlich verletzte 84-Jährige.“ Vom RP wurde nochmals die Prüfung von verkehrsrechtlichen Maßnahmen angeregt.
Die Aussage, dass bei der Überprüfung der Örtlichkeit mehrere Radfahrer und Fußgänger beobachtet wurden, die die L 275 überquerten, entbehrt nicht einer gewissen Komik. Der Verbindungsweg wird von diesen Personengruppe schon Jahrzehnte stark frequentiert, eine Querung der Landstraße ist demnach gang und gäbe. Immerhin: Als Folge der besonderen Umstände an der Örtlichkeit, wird nun trotz der ausreichenden Anfahrsicht die Warnung der Fahrer auf der L 275 vor querenden Radfahrern befürwortet.
Warnschilder und Umbaumaßnahmen empfohlen
Als Reaktion auf diese Gefahren wurde von Amts wegen, die Beschilderung mit Gefahrenzeichen 138 und Zusatzzeichen 1000-30 (Radfahrer kreuzen) an das Straßenamt angeordnet. Zudem wird der Stadt empfohlen, die Einmündungen der Feldwege so umzugestalten, dass Radfahrer nicht bergauf anfahren müssen. Schafft teilte dazu mit: „Die Stadt prüft diese Maßnahmen im Rahmen der Radwegekonzeption.“
Warum wie auf anderen Straßen keine zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzung ausgesprochen wird, ist allerdings nicht nachvollziehbar. Etliche Kilometer nach Pistre (Richtung Gammertingen) und Von Trochtelfingen-Hais (Richtung) Großengstingen gibt es ebenfalls Hinweisschilder für die Verkehrsteilnehmer auf kreuzende Radfahrer. Dazu gilt im Gefahrenbereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung.
Zufahrt zum Ruheforst
Schafft verweist hier in seinem Antwortschreiben auf das Protokoll des Landratsamtes Biberach zur Verkehrsschau vom 23. März 2023. Hier wird festgehalten: „Die Stadt Riedlingen hat am Österberg einen Ruheforst eingerichtet. Der Weg und die Parkflächen wurden dem öffentlichen Verkehr gewidmet und provisorisch für den Verkehr zum Ruheforst freigegeben. Die Stadt beantragt einen Wegweiser an der L 275, die entsprechende Beschilderung der Zufahrt sowie die Beschilderung der neu geschaffenen Parkplätze.“
Regelungen des Landratsamtes
- Eine Gefahrenbeschilderung wird nicht für erforderlich gehalten. Dass hier mit Wanderern zu rechnen ist, ergibt sich bereits aus einer Wandertafel am Beginn des Wegs und vorhandener Wanderbeschilderung. Auf dem schmalen Weg können keine erhöhten Geschwindigkeiten gefahren werden. Im Übrigen gilt im Begegnungsfall das gegenseitige Rücksichtnahmegebot.
- Die Zufahrt zum Parkplatz wird mit Zeichen 260 StVO „Verbot für Kraftfahrzeuge“ dem Zusatzzeichen 1028-33 StVO „Zufahrt bis Ruheforst frei‘“ sowie dem Zusatzzeichen 1026-38 StVO „Land und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ beschildert. Die Beschilderung wird auf Höhe des Wanderparkplatzes neu aufgestellt. Am Ende des letzten Parkplatzes ist die Durchfahrt für Unbefugte mit Zeichen 260 StVO „Verbot für Kraftfahrzeuge“ mit dem Zusatzzeichen 1026-37 „Forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ zu untersagen.
- Bei der Zufahrt handelt es sich um eine schmale befestigte Straße, die überwiegend gut mit Pkw befahren werden kann. An einigen Stellen ist die Straße schadhaft und es kann im Begegnungsfall zu Problemen kommen. Für den vermehrten Verkehr sollte der Straßenzustand verbessert und mindestens zusätzliche Ausweichstellen geschaffen werden.
- Die erforderliche Beschilderung zur Wegweisung, Zufahrtsberechtigung und Parkplätze sowie der Abbau der bisherigen Beschilderung wird von der Straßenverkehrsbehörde an das Straßenamt bzw. die Stadt Riedlingen angeordnet.
Die Stadt Riedlingen prüfe nun, so Schafft, in eigener Zuständigkeit die Verbesserung des Straßenzustands.