
Pkw



Verschneite Schilder und warmlaufende Motoren: Was bei Eis und Schnee erlaubt ist und was nicht
Ist das Fahrzeug vereist, müssen Scheiben und Außenspiegel freigekratzt werden. Auch wenn das zeitaufwändig sein kann, ist es nicht erlaubt, dabei den Motor laufen zu lassen. Wer sich nicht daran hält, muss ein Verwarnungsgeld von 10 Euro bezahlen. Hat es geschneit, muss das Fahrzeug immer komplett vom Schnee befreit werden, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden. Ein schneebedecktes Kennzeichen kann fünf Euro, eine nicht vollständig freigekratzte Frontscheibe zehn Euro und ein verschneites Fahrzeugdach bis zu 80 Euro kosten.


UPDATE: Polizei bittet nach Verkehrsunfall und rücksichtsloser Fahrweise um Hinweise
Krauchenwies (ots) – In unserer gestrigen Meldung hat sich ein Fehler eingeschlichen. Der Unfall auf der Bahnhofstraße in Krauchenwies ereignete sich nicht wie angegeben am Dienstagmorgen gegen 2.15 Uhr, sondern bereits am Montagvormittag um 10.40 Uhr.

Gegenverkehr übersehen
Ulm (ots) – Zu einem Unfall kam es am Dienstag auf der Wiblinger Allee. Wie die Polizei mitteilt, fuhr der 34-Jährige gegen 17.30 Uhr in der Wiblinger Allee und bog nach links in die Steinbeißstraße ab. Eine 56-Jährige kam entgegen und fuhr mit ihrem Dacia in Richtung Wiblingen. Sie konnte nicht mehr bremsen und stieß mit dem abbiegenden Opel zusammen.
